Leipzig.

Verträge für Fernwärme ohne Sonderkündigungsrecht laufen sehr lange – meist zehn Jahre und weitere fünf, wenn man die Kündigung verpasst. Während dieser Zeit haben Kunden kein Recht auf die Senkung der Anschlussleistung, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Experten raten daher, sich bei Vertragsabschluss nicht auf die Schätzungen des Versorgers zu verlassen und die eigene Anschlussleistung selbst ermitteln
zu lassen. dpa