Berlin. Apple betont immer wieder, dass Chats über iMessage besonders sicher seien. Ein geleaktes Dokument spricht eine etwas andere Sprache.

Apple speichert bei Konversationen über die vom Konzern bereitgestellte Chat-App iMessage Informationen zum Absender und Empfänger der Nachricht. Wie das Enthüllungsportal „The Intercept“ aus geleakten Dokumenten berichtet, speichere das US-Unternehmen die sogenannten Metadaten für eine Frist von 30 Tagen, die bei richterlicher Anordnung an die Polizei weitergeleitet und sogar verlängert werden kann.

Der Inhalt dagegen sei mit einem speziellen Verfahren verschlüsselt und nicht von der Speicherung betroffen, versicherte Apple.

Diese Daten speichert Apple

Sobald Nutzer über iMessage die mit blauem Grund hinterlegten Nachrichten verschicken, prüft Apple mit einer Verbindungsanfrage zunächst, ob der Empfänger die App nutzt. Dazu nutzt iMessage die eingegebene E-Mail-Adresse oder Rufnummer des Empfängers. Ist er nicht über den Dienst zu erreichen, wird die Nachricht per in Grün gefärbter SMS versendet – die Verbindungsanfrage mit dazugehöriger E-Mail-Adresse und Telefonnummer von Absender sowie Empfänger wird trotzdem gespeichert.

Auch die Anzahl der Geräte, die mit der eingegebenen Empfänger-Adresse verknüpft sind, werden gesichert. So können Nutzer mit einer einzigen Apple-Adresse den Dienst auf dem Mac, auf dem iPhone oder iPad gleichzeitig benutzen.

Inhalt der Nachrichten bleibt verschlüsselt

Zwar rühmt sich Apple weiterhin damit, die Inhalte der Konversationen seiner Nutzer mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für andere nicht einsichtig zu machen. Mit der ebenfalls gespeicherten Absender-IP-Adresse kann allerdings Standort des Nutzers ungefähr bestimmt werden, wodurch sich leicht Bewegungsprofile erstellen lassen.

In den von „The Intercept“ unter dem Titel „iMessage FAQ for Law Enforcement“ veröffentlichten Dokumenten wird nicht klar, warum Apple die Daten für 30 Tage lang speichert. Mit einer richterlichen Anordnung sei es allerdings möglich, den Zeitraum um weitere 30 Tage zu verlängern.

Weitergabe nur bei richterlicher Anordnung

Apple teilte „The Intercept“ gegenüber mit, dass Daten nur weitergegeben werden, wenn es vorher zu einer gerichtlichen Anordnung kam. Auch sollen in den gespeicherten Metadaten nicht ablesbar sein, ob es tatsächlich zu einer Konversation kam.

„Wir arbeiten eng mit Ermittlungsbehörden zusammen, um ihnen verständlich zu machen, dass solche Datensätze weder die Inhalte einer Unterhaltung beinhalten, noch beweisen können, dass es überhaupt zu einer Kontaktaufnahme kam“, erklärt das Unternehmen weiter.