Braunschweig. Wer den Makler bestellt, soll ihn bezahlen: So lautet ein Vorschlag aus Hamburg. Selbst Makler finden diese Idee gar nicht schlecht.

Wer eine neue Wohnung mieten will, muss mehr zahlen als die Monatsmiete: Oft hält der ehemalige Vermieter die Kaution noch zurück, der neue möchte auch seine Kaution haben – und zusätzlich verlangt in vielen Fällen der Makler eine Provision, die gut zwei Monatsmieten betragen kann. Selbst wenn der künftige Mieter den Makler gar nicht beauftragt hat, bezahlen muss er ihn oft trotzdem. Ist das fair?

Nein, meint man in der Hamburger Bürgerschaft. Von dort kommt der Vorschlag: Derjenige, der den Makler beauftragt, soll die Provision zahlen. Auch Bremen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind dafür. Derzeit werden die Details zum Vorschlag noch erarbeitet – Ziel ist jedoch, die Maklerprovision von zwei Nettokaltmieten künftig vom Vermieter zahlen zu lassen.

Der Mieter hat die Wahl – aber irgendwie auch nicht

„Der Mieter hat auch jetzt schon die Wahl, ob er den Mietvertrag eingeht und damit einer Provision zustimmt“, sagt Kerstin Glockentöger, Rechtsanwältin in Braunschweig. Vertragsfreiheit nennt sich dieser Grundsatz: Mit wem jemand Verträge schließt und wie diese aussehen, bleibt den Beteiligten überlassen.

In der Realität sind Mieter oft nicht so frei: Gibt es nicht genügend Mietwohnungen, sitzen Vermieter am längeren Hebel. „Der Mieter zieht den kürzeren, weil er die Wohnung braucht“, sagt Timo Sass, Geschäftsführer des Mietervereins Braunschweig. „Bis zu 80 Prozent der Mietwohnungen in Braunschweig werden über Makler vermittelt“, sagt Sass. Deshalb ist er natürlich für den Hamburger Vorschlag: Wer den Makler bestellt, soll ihn auch bezahlen. „Allerdings bezweifle ich, dass der Vorschlag durchgeht“, sagt Sass. Schon 2011 ist die Idee gescheitert, dass sich Mieter und Vermieter die Provision teilen.

Für den Braunschweiger Immobilienmakler Maic Wolter ist die Idee aus Hamburg nicht neu. Er setzt sie seit 10 Jahren um. Wolter vermittelt die meisten der Mietwohnungen für den Mieter provisionsfrei, die Gebühren für die Dienstleistung des Maklers entstehen dem Vermieter. „Wir haben mit diesem Modell gute Erfahrungen gemacht.“ Schließlich hat der Mieter einen Grund, dass er nicht Eigentümer ist, meint Wolter. Geld. „Wer sich neun Mieten leisten kann, die manchmal durch Kautionen und Provision bei einem Umzug fällig werden können, der könnte ja auch kaufen.“

„Das Mietrecht ist mieterfreundlich genug“

Während auch der Verband der Immobilienwirtschaft IVD „der Diskussion um die Regulierung der Maklerprovision offen gegenüberstehe“, wie es in einer Pressemitteilung heißt, ist ein anderer strikt dagegen. Hans Reinold Horst, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen sagt: „Ich finde, es sollte alles genau so bleiben, wie es ist. Wir haben in Deutschland die Vertragsfreiheit, der Staat sollte sich nicht einmischen. Die Vermieter leben ja nicht in Saus und Braus. Das Mietrecht ist außerdem schon mieterfreundlich genug.“

Fakten:

Gebühr: Bisher darf die Maklergebühr maximal zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer betragen.

Wer zahlt?: Ob der Vermieter oder der Mieter die Gebühr entrichten muss, ist im Wohnungsvermittlungsgesetz nicht geregelt. Ist der Wohnungsmarkt angespannt, wälzen Vermieter häufig die Provision auf den Mieter ab.

Höhe der Provision: Die Höhe der Provision ist nicht vom Arbeitsaufwand abhängig, den der Makler betreibt. Sie wird fällig „wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt“, heißt es im Wohnungsvermittlungsgesetz.