Braunschweig. Wenn sich Paare mit Kindern trennen, geraten häufig auch die Großeltern zwischen die Fronten.

Wenn sich Paare mit Kindern trennen, geraten häufig auch die Großeltern zwischen die Fronten. Oft wird Ihnen dann der Kontakt mit ihren Enkeln verwehrt – und das, obwohl Oma und Opa wichtige Bezugspersonen sind. Doch wie steht es um die Umgangsrechte der Großeltern?

Gesetz: Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 gibt es ein gesetzlich verankertes Umgangsrecht mit den Enkelkindern. Der Gesetzgeber würdigt damit, dass der Kontakt zu Oma und Opa für Kinder wichtig ist, um außerhalb der sogenannten Kernfamilie tiefe, emotionale Bindungen aufzubauen.

Anwendung: Was in der Theorie schön und einfach klingt, ist in der Praxis schwierig durchzusetzen. Mittlerweile zeichnet sich bei den Gerichten ab, dass Großeltern nur mühsam ein Umgangsrecht erstreiten können. Das Problem: Die Betroffenen müssen im Prozess den Nachweis erbringen, dass ihr Kontakt dem Kindeswohl dient.

Voraussetzungen: Großeltern haben nur dann gute Chancen, ihre Enkelkinder zu sehen, wenn sie vorher eine sehr enge Bindung zu ihnen hatten. Das ist etwa dann der Fall, wenn sie die Enkel regelmäßig wöchentlich betreut haben. Ein besonders inniges Verhältnis zwischen Großeltern und Enkeln besteht auch, wenn Oma und Opa in der Nachbarschaft wohnten. Dann reichen die Spannungen zwischen den Eltern und Großeltern alleine nicht aus, um einen Umgang zu unterbinden. Selbst wenn Großeltern ihre Enkel sehen dürfen, müssen sie akzeptieren, dass die Eltern dabei sind, wenn sie es wünschen. Oma und Opa haben kein Recht darauf, die Enkel allein bei sich zu haben.

Tipp: Betroffene Großeltern sollten im Fall der Fälle schnell Hilfe bei Gericht suchen, damit die persönliche Bindung zu den Kindern nicht verloren geht. Schlechte Karten vor Gericht haben Großeltern, die Einfluss auf die Erziehung ihrer Nachkommen nehmen wollen. Einstimmiger Tenor der Richter: Erziehung ist alleine Sache der Eltern.zsr

Service:

Eine bundesweite Initiative fordert, die Beweislast umzukehren: Eltern sollen nachweisen müssen, dass der Umgang mit den Großeltern dem Kind schadet. Mehr Informationen unter

www.grosseltern-initiative.de