Braunschweig. In Zügen nach und von Braunschweig und an den Bahnhöfen sind am Sonntag unter anderem Glasflaschen verboten – die Details.

Angesichts des Derbys zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 erlässt die Bundespolizeidirektion für Sonntag, 14. April, eine Allgemeinverfügung für die An- und Abreise im Bahnverkehr.

Verboten sind damit das Mitnehmen von Flaschen oder Behältnissen aus Glas, Getränkedosen, Pyrotechnik, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenstände. Die Verfügung gilt am 14. April zwischen 8 und 13.30 Uhr sowie zwischen 15 und 20.30 Uhr – und umfasst alle an- und abgehenden Zugverbindungen der Deutschen Bahn auf

  • der Strecke zwischen Hannover Hbf und Braunschweig Hbf (Nr. 1730/1750),
  • der Strecke zwischen Hannover Hbf, Hildesheim Hbf und Braunschweig Hbf (Nr. 1772/1732),
  • der Strecke zwischen Wolfsburg Hbf und Braunschweig Hbf (Nr. 1956).

Darüber hinaus gilt die Verfügung in den genannten Zeitspannen auch für die Entlastungszüge sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe und Haltepunkte. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich IC- und ICE-Verbindungen.

Die Einhaltung der Verfügung wird von der Bundespolizei überwacht. Details sind der Allgemeinverfügung selbst zu entnehmen. Die Bundespolizei begründet das Verbot der „potenziell gefährlichen Gegenstände“ damit, dass bei einem Aufeinandertreffen der Fangruppen „mit Ausschreitungen und strafbaren Handlungen“ zu rechnen sei – die Gefahren sollen so eingedämmt werden.

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