Berlin. Das Hilfegesetz soll entfristet werden.

Täglich melden sich neue Dopingopfer, immer erschreckendere Einzelfälle kommen ans Tageslicht: Der Dopingopfer-Hilfeverein (DOH) steht bei der Beantragung von Entschädigungszah- lungen vor riesigen Problemen. Der Verein schlug deshalb Alarm und forderte von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine Entfristung des Dopingopfer-Hilfegesetzes.

Das Gesetz wurde im Vorjahr verabschiedet. Demnach erhalten offizielle DDR-Dopingopfer vom Bund eine Einmalzahlung von 10 500 Euro aus einem Hilfsfonds von 10,5 Millionen Euro. Die Antragsmöglichkeit soll um mindestens drei Jahre bis zum 30. Juni 2020 ausgedehnt werden.

„Wir benötigen mehr Zeit. Wir haben es vermehrt mit schlimmen und scheußlichen Fällen zu tun“, erklärte die DOH-Vorsitzende Ines Geipel. Die Betroffenen kämen mit ungeheuren Geschichten zum DOH. Neben Doping hatten Gewalt, Sadismus und Missbrauch demnach ihren festen Platz im DDR-Sport. So seien Kinder mit dem Kopf an die Wand geschlagen worden, wenn eine Übung nicht stimmte. Die Folge seien psychische und physische Schäden, die die Ex-Sportler heute oft zu Sozialfällen machten.

Wie Geipel weiter erklärte, kämen die früheren Athleten oftmals nicht an beweiskräftige Akten und Gutachten. Es fehle auch an der nötigen Unterstützung durch Ärzte und die Landessportbünde, zudem sei der Informationsstand der Geschädigten nicht selten gering. Die Betroffenen müssen anhand medizinischer Gutachten beweisen, dass ihre Schädigung zu mehr als 50 Prozent auf Doping im DDR-Sport zurückzuführen ist.