Salzgitter. Die Polizei wird am Freitagabend alarmiert: In Salzgitter fährt ein Mann Schlangenlinien. Die Kontrolle ergibt diverse Verstöße.

Die Polizei hat, nachdem sie von anderen Verkehrsteilnehmern informiert wurde, in Salzgitter am Freitagabend gegen 22.15 Uhr einen Mann aus dem Verkehr gezogen. Dieser saß nicht nur betrunken am Steuer seines Fahrzeugs, sondern war auch ohne Füherschein, ohne Kennzeichen und ohne eine Zulassung für das Fahrzeug unterwegs.

Kontrolle in Salzgitter: Polizei stellt bei 37-Jährigem gleich mehrere Verstöße fest

Nach Angaben der Beamten meldeten Zeugen zunächst, dass das entsprechende Fahrzeug ohne amtliches Kennzeichen in Salzgitter unterwegs sei und Schlangenlinien fahre. Der Besatzung eines Streifenwagens gelang es schließlich, den 37-jährigen Fahrer des Pkws im Bereich der Neißestraße zu kontrollieren.

Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,14 Promille. Zudem stellten die Beamten dann auch noch fest, das der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Der Wagen, in dem er unterwegs war, war überdies nicht zugelassen. Es folgten eine Blutentnahme, die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel sowie die Einleitung mehrerer Strafverfahren.

Welche Konsequenzen haben Fahrten ab 1,1 Promille?

Fahrten mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille sind grundsätzlich strafbar. Egal ob es zum Unfall kommt oder nicht, müssen Fahrerinnen und Fahrer mit drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bis 5 Jahren rechnen. In schweren Fällen ist ein lebenslänglicher Führerscheinentzug möglich.

Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Personen, die mit mindestens 1,6 Promille unterwegs sind oder bei denen der Verdacht naheliegt, dass sie in Zukunft wieder alkoholisiert am Steuer sitzen werden. Das ist etwa der Fall, wenn sie trotz des erhöhten Alkoholgehalts relativ nüchtern wirken – dies deutet auf eine Gewöhnung und somit regelmäßigen Konsum hin. Wer mehrfach mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss sich ebenfalls einem Gutachten unterziehen.

Letztlich entscheidet eine angeordnete Blutalkoholkontrolle, welche Bußen gelten. Ein Atemalkoholtest gilt lediglich als Indikator der Schwere.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Stand: 1. September 2023