Salzgitter. Wer ab November ein Auto überführen möchte, muss das Kurzzeitkennzeichen an seinem Wohnort beantragen. Das Zulassungsgesetz hat sich geändert.
Kurzzeitkennzeichen gibt es künftig nur noch am Wohnort
Von Jan-Michael Schürholz
Salzgitter. Wer ab November ein Auto überführen möchte, muss das Kurzzeitkennzeichen an seinem Wohnort beantragen. Das Zulassungsgesetz hat sich geändert.
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