Wolfsburger Stromdieb muss 400 Euro Strafe zahlen
Wolfsburg Seine Beute hatte wahrscheinlich nur einen Wert von wenigen Cent, kommt einen Wolfsburger Stromdieb im Nachhinein aber teuer zu stehen.
Ein 28-jähriger Wolfsburger ist am Donnerstag vom Amtsgericht wegen Stromdiebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt worden.
Er hatte im Juni eine Steckdose auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses angezapft, in dem er lebt. Dem Hartz-IV-Empfänger war kurz zuvor Strom abgestellt worden, weil er mit den Abschlagszahlungen für Fernwärme und Strom im Rückstand war. Nach seinen Angaben war ein Betrag von rund 160 Euro offen.
Der Angeklagte war vor Gericht geständig. Er berichtete, ein Freund von ihm sei auf die Idee gekommen, die Steckdose auf dem Dachboden anzuzapfen, um weiterhin Strom für den Wasserkocher, eine Lampe und den Fernseher in der darunterliegenden Wohnung zu haben. „Dann haben wir halt das Kabel verlegt“, sagte der Wolfsburger.
Einer Nachbarin fiel die Leitung im Treppenhaus jedoch sehr bald auf, so dass nach ein oder zwei Tagen – in diesem Punkt klafften die Angaben des Angeklagten und das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen auseinander – ein Neuland-Mitarbeiter vor der Tür des 28-Jährigen stand. Der musste seine Wohnung daraufhin wieder von der Gemeinschaftsleitung abkoppeln. Die Nachbarin reagierte wohl auch deshalb so schnell, weil der Wolfsburger kurz vorher schon einmal eine sehr eigenwillige Lösung für sein Problem gefunden hatte. Da hatte er von einem Kellerraum aus ein Kabel außen an der Hauswand entlang und durch ein Fenster in seine Wohnung gelegt. Die Frau hatte da schon befürchtet, dass sie hinterher für die Kosten aufkommen müsste, und die Polizei alarmiert.
Der Angeklagte hatte schon mehrere Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten und stand bereits zweifach unter Bewährung. Allerdings ging es immer nur um „Kleckerkram“, wie die Richterin sagte. So beließ es das Gericht trotz der noch laufenden Bewährungen bei der Geldstrafe, die der Staatsanwalt und der Verteidiger gefordert hatten.
