Wer am Klinikum knallt, zahlt Strafe
Wolfsburg Silvester wird es laut – die Knallerei soll böse Geister vertreiben. Das ist zu beachten, damit der Spaß nicht mit Verletzungen oder Geldbußen endet.
Es kracht, knallt, leuchtet, zischt und qualmt: Silvester steht vor der Tür und von den vielen Traditionen, die es in der Neujahrsnacht gibt, ist das Feuerwerk wohl diejenige, die am schwersten zu übersehen ist. Das vergangene Neujahrsfest war für Polizei und Feuerwehr verhältnismäßig ruhig. „Eine Nacht wie jede andere“ bilanzierte Polizeisprecher Sven Marco damals und meinte damit, dass es nicht mehr Einsätze gegeben hätte, als an einem normalen Wochenende. Auch die Feuerwehr hatte es nur mit kleinen Bränden zu tun.
Damit auch der anstehende Jahreswechsel ohne schlimmere Unfälle verläuft, sind einige Hinweise zu beachten. Feuerwerk der Kategorie 2 darf nur an mindestens 18-Jährige verkauft und auch nur von ihnen gezündet werden. Das „Ganzjahresfeuerwerk“ mit der Kategorie 1 ist hingegen schon ab 12 Jahren erhältlich.
Wichtig bei der Böllerei ist der Schutzabstand zu Gebäuden. Das betrifft Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime. Hier darf gar kein Feuerwerk abgebrannt werden, Grund ist der Lärmschutz. Aus Gründen des Brandschutzes verboten ist die Knallerei in unmittelbarer Nähe von Fachwerk- oder Reetdachhäusern. Laut Ordnungsamt beträgt der Mindestabstand bei all diesen Gebäuden mindestens 200 Meter. Ein Verstoß gegen das Verbot kann laut Stadt mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden,.
Finger weg von selbst gebastelten Feuerwerkskörpern, rät die Berufsfeuerwehr. Die Verletzungsgefahr sei zu hoch. Welche Knaller sicher sind, stellt eine Behörde mit der passenden Abkürzung BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) fest. Zugelassene Feuerwerkskörper oder ihre Verpackungen tragen ein Zulassungszeichen. Es besteht aus dem Kurzzeichen der Zulassungsbehörde „BAM“, einem Zeichen für die pyrotechnische Klasse, also „P I“ oder „P II“, und einer fortlaufenden Nummer. Beispiel: BAM–P II– 1912.
Sind alle Utensilien eingekauft, darf es laut werden – allerdings nur zwischen dem 31. Dezember, 0 Uhr, und dem 1. Januar, 24 Uhr, also nur am Silvestertag und an Neujahr. Immerhin 48 Stunden. Beim Anzünden, so rät die Berufsfeuerwehr, sollten immer nur aus der Packung nehmen, was gerade gebraucht wird. Der Vorrat ist an einer anderen, sicheren Stelle aufzubewahren. Die Brandschützer raten zudem, vor dem Abbrennen die aufgedruckte Gebrauchsanweisung zu beachten. Zur Sicherheit sollten Eimer mit Wasser oder Sand bereitstehen – Feuerwerk, das nicht gezündet hat, darf keinesfalls erneut angezündet werden. Und, das sollte klar sein: Knaller sollten niemals in die Hände von Kindern gelangen.
Übrigens: Bereits vor dem Mittelalter machten die Menschen in der Silvesternacht Lärm – um böse Geister zu vertreiben. Damals nahm man noch Rasseln, Töpfe und Pfannen. Später kamen Pauken und Trompeten, Kirchenglocken und Kanonenschüsse hinzu. Das Feuerwerk für jedermann gibt es erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts.

