Schwerbehinderter VW-Mitarbeiter wehrt sich gegen Kündigung
Wolfsburg Ein schwerbehinderter Wolfsburger wehrt sich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen seine Kündigung durch die Volkswagen AG.
Der Mann, der seit einem Verkehrsunfall unter einer psychischen Störung leidet und zu 60 Prozent schwerbehindert ist, war seit 1991 auf verschiedenen Positionen bei VW beschäftigt. Im vergangenen Jahr erhielt der kaufmännische Angestellte die Kündigung. Dafür war die Zustimmung des niedersächsischen Integrationsamtes notwendig. Die Behörde erteilte sie im Dezember 2011. Der Wolfsburger legte zunächst erfolglos Widerspruch ein, dann klagte er gegen die Entscheidung der Behörde.
Am kommenden Dienstag, 18. Dezember, soll nun die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig klären, ob das beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie angesiedelte Integrationsamt eine ordentliche Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers getroffen hat.
Die Volkswagen AG ist beigeladen. Sie argumentiert nach Angaben des Gerichtssprechers Torsten Baumgarten, der kaufmännische Angestellte hätte mit Beleidigungen gegen Kollegen und Regelverstößen den Betriebsfrieden gestört.



