Mieterhöhung im Scheffelhof
Wolfsburg Wohnen wird teurer für 48 Mieter der Neuland im Scheffelhof.
In den vergangenen Tagen erhielten sie mit der Post Informationen zu einer Mietpreisanpassung. Begeistert sind sie nicht und einige munkeln schon, das Unternehmen wolle auf ihre Kosten Millioneninvestitionen in Neubauprojekte und Modernisierungen (wir berichteten) refinanzieren.
„Stimmt nicht“, stellt Neuland-Sprecherin Stefanie Geisler klar. Sie erklärte gegenüber den WN, wie es zu den Mietanhebungen kommt. Geregelt wird dies in Paragraf 558 des Bundesgesetzbuches, „Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete“. Die Miete könne demnach auf den Stand angehoben werden, der bereits für vergleichbaren Wohnraum gezahlt werde. „Als Nachweis kann jeder Vermieter sich entweder auf einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Gutachten oder die Benennung von Vergleichswohnungen berufen. Wir haben uns für die Benennung von Vergleichswohnungen entschieden“, erklärte Geisler.
Angst vor überhöhten Mieterhöhungen muss niemand haben, da die im Gesetz verankerte Kappungsgrenze vorschreibt, dass innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden darf. „Selbstverständlich hält sich die Neuland an die gesetzlichen Vorgaben“, so Geisler.
Darüber hinaus achtet die Neuland ihren Angaben zufolge auf die Sozialverträglichkeit der Mietanpassungen. „Die Kundenbetreuer schauen sich die Fälle im Einzelnen an und achten auf die sozialen Rahmenbedingungen“, bekräftigt Geisler.
Im Fall Scheffelhof rechnet sie vor, dass die Mieterhöhung für die Bewohner weniger als acht Prozent betrage – im Durchschnitt 0,47 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. „Darüber hinaus können wir sagen, dass der Großteil der betroffenen Mieten seit 2005 unverändert ist. Das betrifft natürlich nicht Anpassungen aufgrund von Betriebskostenabrechnungen“, so die Sprecherin.


