Im Hasenmorgen soll’s keine bunten Glanzdächer geben
Wolfsburg Die Stadt plant eine Bauvorschrift mit klaren Vorgaben für das künftige Heiligendorfer Neubaugebiet.
Die optische Stoßrichtung ist klar: Für das ländlich geplante Baugebiet Hasenmorgen am Ostrand von Heiligendorf möchte die Stadt keinen munteren Baustil-Mix wie in anderen Baugebieten, etwa im Kerksiek oder im Forsthausweg im benachbarten Barnstorf.
Nach Jahren möchte die Stadt in einem Baugebiet erstmals wieder striktere Vorgaben machen, was Häuslebauer dürfen und was nicht. In der jüngsten Ortsratssitzung hatte Stadtplaner Hermann Landsmann das Baugebiet ausführlich vorgestellt (WN berichteten) – und bei der Gelegenheit auch Details zur geplanten örtlichen Bauvorschrift genannt.
Vorgeschrieben werden sollen insbesondere Form und Neigung der Dächer, Material und Farbe des Dachs, Firstrichtung, Baustoffe der Fassaden und Einfriedungen. „Wir wollen einigen Dingen einen Riegel vorschieben, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen“, erläuterte Landsmann.
So sollen beispielsweise nur Steildächer erlaubt werden – asymmetrische und Flachdächer sowie stellenweise auch Walm- und Krüppelwalmdächer sollen nicht zugelassen werden. Das Spektrum der Dachfarben soll sich auf Rot, Rotbraun und Grau beschränken, glasierte Ziegel sollen ausgeschlossen sein. Eng sehen die geplanten Vorgaben auch aus, was Umzäunungen und Hecken betrifft: An öffentlichen Straßen dürfen Einfriedungen maximal einen Meter hoch sein. Entlang der öffentlichen Fußwege darf maximal 1,5 Meter hoch eingefriedet werden, und zwar nur mit sichtdurchlässigen Maschendraht- oder Stabgitterzäunen.
