Projektleiter soll Arbeitgeber betrogen haben
Wolfenbüttel Gegen einen einstigen Mitarbeiter einer gemeinnützigen Gesellschaft der freien Wohlfahrtspflege hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
Ihre Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Braunschweig vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Wolfenbüttel. Gewerbsmäßiger Betrug in 9 Fällen, gewerbsmäßige Untreue in 12 Fällen und Unterschlagung wird dem 44-jährigen Angeschuldigten zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, als Projektleiter fingierte Rechnungen für nicht existente Scheinfirmen ausgestellt und diese laufenden oder bereits abgeschlossenen Bauvorhaben der gemeinnützigen Gesellschaft zugewiesen zu haben. Gegenüber der Buchhaltung habe er wahrheitswidrig angegeben, die auf den Rechnungen genannten Summen ausgelegt zu haben.
Durch die daraufhin erfolgten Zahlungen seiner Arbeitgeberin habe sich der Angeschuldigte eine Einnahmequelle von mehr als 120 000 Euro verschafft. Darüber hinaus habe er im Rahmen seiner Funktion bei der Material- und Ersatzbeschaffung in 23 Fällen Haushalts- und Bauwaren auf Kosten der Gesellschaft für seinen eigenen Bedarf erworben. Der gemeinnützigen Organisation sei dadurch ein Schaden in Höhe von mehr als 60 000 Euro entstanden.
Dem bereits wegen Betrugs vorbestraften Angeschuldigten drohen für die einzelnen Taten jeweils Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Der Angeschuldigte hat derzeit Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

