Erste Stiefmütterchen blühen schon im Gewächshaus
Wolfenbüttel Bereits Mitte September haben die Mitarbeiter der Städtischen Betriebe Wolfenbüttel (SBW) mit der Anzucht der Frühlingsblumen begonnen.
Die ersten Stiefmütterchen blühen nun schon in den Gewächshäusern an der Lindener Straße in Wolfenbüttel.
Ein bisschen Zeit muss aber dennoch erst ins Land gehen, bevor Stiefmütterchen, Tulpen, Narzissen und Osterglocken in die Freilandbeete der Stadt ausgepflanzt werden. Bis dahin hegen und pflegen Gärtnermeister Dirk Fellenberg und Gärtner Paul Zabel die im Moment noch sehr zarten Blumen im Gewächshaus.
In der Abteilung Grünflächenunterhaltung der SBW arbeiten außer zwei Gärtnermeistern 22 ganzjährig angestellte Mitarbeiter und 14 Saisonkräfte. Sie pflegen rund 170 Hektar Rasen-, Pflanz- und Wegeflächen in der Stadt Wolfenbüttel. Eingeschlossen ist die Pflege der begrünten Außenanlagen der Schulen und Sportplätze sowie der Kindertagesstätten.
Im Moment reinigen sie unter anderem Wallanlagen und Beete von den Resten der Silvesterknallerei. „Wir sind gut vorangekommen, weil in diesem Jahr kein Schnee liegt“, sagt Dirk Trautwein, Betriebsleiter der SBW.
Zudem beseitigen die Mitarbeiter in diesen Tagen Laub, das noch vom vergangenen Jahr liegengeblieben ist. „Buchen und Eichen werfen ihr Laub erst sehr spät ab. Zudem hatte im Dezember, als es schneite, der Winterdienst Vorrang“, fügt Fellenberg hinzu. Auch die Rasenflächen müssen vom Laub befreit werden, sonst würde der Rasen darunter ersticken. Die Laubarbeiten werden sich voraussichtlich noch bis Mitte Januar hinziehen.
Nebenbei bauen die SBW-Mitarbeiter die Weihnachtsbäume am Stadtmarkt, Holzmarkt und am Kreisel Am Herzogtore ab. Das wird nach dem Dreikönigstag am 6. Januar sein. Bevor sie aber damit beginnen, nehmen Mitarbeiter der Stadtwerke die Lichterketten von den Bäumen.
Für die SBW-Mitarbeiter schließt sich bis zum 1. März der Strauchschnitt an. Hier arbeiten die Städtischen Betriebe eng mit der Stadt Wolfenbüttel zusammen. Vom 1. März an gibt es Vorfahrt für den Vogelschutz. Von diesem Zeitpunkt an dürfen Sträucher und Hecken nur noch geschnitten werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht es gebietet – beispielsweise wenn ein Busch ein Verkehrszeichen zuwuchert. „Und wenn die Natur erwacht, bereiten wir die Saison vor“, sagt Fellenberg und blickt lächelnd auf die Stiefmütterchen im Gewächshaus.
