Wer hat die Tote nach der Tat gedreht?
Salzgitter Prozess um Tod in Salzgitteraner Kleingartenverein. Gerichtsmediziner berichtet über Todeszeitpunkt und doppelte Leichenflecken.
Gerichtsmedizinische Gutachten standen gestern im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages zum Todesfall im Gebhardshagener Kleingartenverein. Vor dem Landgericht Braunschweig ging es da im wesentlichen um den Todeszeitpunkt der 44-Jährigen am 11. August dieses Jahres. Angeklagt ist der ehemalige Lebensgefährte der Frau. Der Tatvorwurf: Mord.
Der Gerichtsmediziner schilderte die vielen verschiedenen Verletzungen – neben Hieben mit einer scharfkantigen Waffe auf den Kopf auch Abschürfungen, Prellungen und Hämatome sowie ein abgebrochener Zahn und ein blaues Auge. Nach der Obduktion und der Untersuchung am Tatort ergebe sich „rein statistisch“ eine Tatzeit zwischen 12.18 und 21.18 Uhr.
Die Untersuchung des Mageninhalts grenzt diesen Zeitraum weiter ein. Laut einem Auslieferfahrer ist das Essen, Gyros, gegen 19.08 Uhr oder etwas später geliefert worden. Der Angeklagte habe es entgegen genommen und es dabei eilig gehabt, sagte der Zeuge. Etwa eine bis drei Stunden später sei die Frau getötet worden – also zwischen 20.15 und 22.30 Uhr, so der Gerichtsmediziner.
Auffällig: Bei der Getöteten seien doppelte Leichenflecken festgestellt worden, sagte der Experte, also sowohl auf dem Vorderkörper, als auch auf im Rücken. Er schloss daraus, dass die Frau frühestens sechs, spätestens 12 Stunden nach ihrem Tod auf den Bauch gedreht worden sei, so, wie sie gefunden wurde.
Zudem seien ihr nach den Hieben mit der Tatwaffe – wobei es sich auch um eine Gartenhacke handeln könne – noch Verletzungen am Hals und an den Händen beigebracht worden. Durch Tritte oder Würgen, nannte der Gerichtsmediziner denkbare Möglichkeiten. Die Frau habe noch rund eine halbe Stunde gelebt, nachdem sie niedergeschlagen worden sei, war wohl aber bewusstlos.
Zudem habe man keine Abwehrverletzungen an der Leiche feststellen können, betonte der Experte. Dies könne darauf hinweisen, dass die Frau geschlafen habe, als auf sie eingeschlagen wurde, oder aber zunächst habe weglaufen können. Untersuchungen auf Drogen oder Alkohol bei ihr seien negativ gewesen, eine Bewusstseinstrübung aufgrund dieser Substanzen schloss der Rechtsmediziner daher aus.
Bei dem Angeklagten habe man nur wenige frische Verletzungen an der linken Hand festgestellt, die „durchaus im Rahmen eines Kampfgeschehens“ entstanden sein könnten, wie er sagte.
Der Busfahrer, der an dem Abend den Angeklagten mitgenommen hatte, konnte sich „wegen seines markanten Gesichts“ gut an ihn erinnern, und weil er oft in dem Bus fahre. Diesmal sei er aber an einer anderen Haltestelle in Gebhardshagen eingestiegen als sonst. Er sei bei ihm um kurz vor 21 Uhr von Gebhardshagen nach Lebenstedt mitgefahren und um kurz nach Mitternacht wieder zurück nach Gebhardshagen, mit dem letzten Bus, sagte der Zeuge.
Die Rechtsanwältin fragte, warum er so sicher sei, dass es Samstag und nicht etwa Freitag gewesen sei. In den Ferien seien die Abfahrtzeiten unter der Woche und am Wochenende doch identisch. Der Busfahrer sagte, dass dies erst zwei Tage her war, als er befragt wurde, und dass die Polizei gezielt wissen wollte, ob er jemanden an der Haltestelle um diese Uhrzeit mitgenommen habe. Als er bejahte, habe man ihm ein Bild des Angeklagten gezeigt, den er wiedererkannt haben will.


