Hortbesuch kostet zwischen 50 und 150 Euro im Monat
Groß Elbe Samtgemeinderat beschloss Gebührensatzung, das dritte Kind einer Familie wird im Hort kostenlos betreut
Eine der wohl wichtigsten Entscheidungen in diesem Jahr sei die der Einrichtung eines Horts ab 1. August 2013 in der Grundschule Elbe gewesen, sagte Samtgemeindebürgermeister Jens Range auf der Ratsitzung in der Gaststätte Jendraß. Dort wurde bei nur einer Gegenstimme die Satzung für deren Betrieb und die Erhebung von Nutzungsgebühren für alle Horte in der Samtgemeinde beschlossen.
Range stellte klar, dass vorerst in den Schulferien nur Kinder diese Nachmittagsbetreuung von 13 bis 17 Uhr nutzen dürfen, die auch während der übrigen Schulzeit den Hort besuchen. Allerdings erhalte die Verwaltung den Auftrag, im übernächsten Jahr prüfen, ob sich diese Praxis bewährt.
Der Samtgemeinderat folgte der Empfehlung des Schul- und Kulturausschusses, dass die Eltern zwischen zwei Varianten wählen können, laut denen die Kinder entweder an drei oder fünf Wochentagen besuchen können. Abhängig vom Einkommen der Eltern schwanken die jährlichen Betreuungskosten für das erste Kind von 576 Euro bis 1032 Euro bei der Drei-Tage-Betreuung und bei der Fünf-Tage-Variante zwischen 960 und 1728 Euro im Jahr.
Für das zweite Kind einer Familie, das den Hort besucht, seien etwa 70 Prozent der Kosten fürs erste Kind zu zahlen. Das dritte Kind einer Familie dürfe hingegen den Hort kostenlos nutzen.
„Für viele Paare ist die Kinderbetreuung ein wichtiges Kriterium, wenn es sich entschließt, Kinder in die Welt zu setzen. Wir schließen mit dem Hort für Grundschüler eine bisherige Lücke zu den weiterführenden Schulen“, sagte SPD-Fraktionssprecher Stephan Grenz. Die gute Betreuung der Kinder müsse allerdings erschwinglich sein. Was an der Grundschule Elbe geschaffen werde, sei ein Mehrwert für die Bevölkerung.
Dies sieht auch CDU-Fraktionssprecher Ernst-August Bode so. Er ergänzte allerdings, dass eine kompetente Hortbetreuung nicht zum Nulltarif für die Eltern zu finanzieren sei.

