Richtlinie regelt Entscheidung über Baumfällungen
Salzgitter Die Stadt soll die Bürger vor Beginn von Schnittarbeiten informieren.
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, „eine Richtlinie für die Vorbereitung der Entscheidung über das Fällen von Bäumen, den Rückschnitt und die Beseitigung von Gehölzen und Sträuchern zu erstellen“. Mit diesem einstimmigen Votum machte das Gremium vor allem Wolfgang Rosenthal (Grüne) ein Geschenk. Denn der hatte am Tag der Ratssitzung nicht nur Geburtstag, er hatte sich auch intensiv für den Antrag von SPD/Grünen eingesetzt. „Mit dem heutigen Beschluss machen wir einen ersten, aber wichtigen Schritt in Richtung eines transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens für die Pflege und Unterhaltung unserer öffentlichen Park- und Grünanlagen“, sagte Rosenthal.
Ziel der Richtlinie sei es, Verfahren und Entscheidungszuständigkeiten festzulegen. Das gelte für Baumfällungen, Rückschnitte und die Beseitigung von Gehölzen und Sträuchern, heißt es. Die Richtlinie gilt für alle Bäume und Sträucher auf städtischen Grundstücken. Ausgenommen sind Wälder, Ausgleichs- und Ersatzflächen, Flächen im Zuständigkeitsbereich des städtischen Fachdienstes Umwelt sowie Flächen, „die aufgrund vertraglicher Vereinbarung von Dritten unterhalten werden“. Sofern es gesetzliche Vorgaben – etwa nach dem Bundesnaturschutzgesetz – gibt, gelten diese.
Künftig entscheidet die Verwaltung bei „allen fachlich begründeten Maßnahmen“, insbesondere wenn es um die Verkehrssicherungspflicht geht. Die Ortsräte oder der Städtische Regiebetrieb (SRB) sollen in allen übrigen Fällen entscheiden. Dabei ist der SRB nur für öffentliche städtische Park- und Grünanlagen, die über die Bedeutung einer Ortschaft hinausgehen, sowie Maßnahmen außerhalb der Ortschaften zuständig. Die Bürger werden vor Beginn umfangreicher Schnittmaßnahmen informiert.

