Im Badezimmer fand sich Blut des Opfers
Salzgitter Tod in der Gartenlaube – Zeugin sagte, der Angeklagte habe sich schlecht behandelt gefühlt. Zudem soll er mit einer Gewalttat angegeben haben.
Gegenstände und Bekleidungsstücke des Angeklagten sind im Landeskriminalamt Hannover auf Blut der im August in einer Gartenlaube getöteten Salzgitteranerin untersucht worden. Dies berichtete eine Sachverständige gestern vor dem Landgericht Braunschweig im Prozess gegen den Ex-Lebensgefährten der 44-jährigen Getöteten. Nur die Spur auf einem Badezimmerteppich ergab eine Zuordnung – und der lag in der Wohnung der Ex-Frau des Angeklagten, die dieser immer wieder besucht hatte. Auch an dem fraglichen Wochenende. Keine Antwort wusste die Sachverständige allerdings auf die Frage, wie alt diese Blutspur ist.
Auch ein Bruder des Angeklagten sagte vor Gericht aus. Er beschrieb seinen Bruder als jemanden, der gerne alles bestimmen wollte.
Eine Zeugin hatte den Angeklagten als „Mann für alles“ beschäftigt. „Er war immer zuverlässig, alles war picobello, und er hat die Arbeit gesehen“, beschrieb sie. „Ihm ist aber der Kragen geplatzt, wenn man etwas gesagt hat“, sagte sie. So sei er nach Kritik dreimal weggelaufen. Auch mit der später Getöteten hatte sie Kontakt. Der Angeklagte habe für die 44-Jährige alles so gemacht, wie sie es haben wollte, beschrieb sie. Der Beziehungs-Umgang sei aber „nicht so prickelnd“ gewesen.
„Er hat sie runtergeputzt“, schilderte sie ihre Beobachtung. Die 44-Jährige habe sich trennen wollen, der Zeugin gegenüber aber mehrfach gesagt: „Wenn ich ihn verlasse, dann bringt er mich um.“ Auch der Angeklagte habe sich als Opfer gesehen, sagte die Zeugin. „Er fühlte sich schlecht behandelt“, sagte sie. „Er sagte: Immer die Kinder, und dabei reiße ich mir hier den Arsch auf!“ Zudem habe er gesagt, wenn seine Lebensgefährtin sich trennen wolle, dann bekäme sie eben den Garten.
Auch in Gegenwart des Angeklagten soll die später Getötete mehrfach gesagt haben: „Wenn er mit den Augen rollt, dann bring Dich in Sicherheit!“ Ein paar Mal soll das Paar gemeinsam ein Ereignis erzählt haben, nach dem der Angeklagte während einer Fahrt mit der später Getöteten gebeten habe, kurz anzuhalten. Dann sei er zu einer Telefonzelle gelaufen und soll auf den Mann darin eingeschlagen habe. Danach sei die Fahrt fortgesetzt worden. „Sie haben fast damit angegeben“, sagte die Zeugin. Und: „Ich würde ihm jegliche Gewalt zutrauen.“
Ein Polizist wusste zu den Finanzen des Angeklagten zu berichten, dass dessen Gehalt auf das Konto seiner damaligen Lebensgefährtin ging. Der Angeklagte habe aber keine Vollmacht gehabt.
Der nächste Prozesstag findet am 3. Januar statt. Dabei werden erneut Sachverständige gehört.



