Das sind die Pflichten der Bürger im Winter
Salzgitter Der Städtische Regiebetrieb hat 1100 Tonnen Streusalz gelagert. Hinzu kommen 50 000 Liter Sole.
Schneeballschlachten auf der Wiese, Winter-Spaziergänge im schneebedeckten Wald. Aber auch Eiskratzen und Schneeschippen bringt der Winter mit sich. Die SZ hat die wichtigsten Antworten zu städtischen Pflichten und Bürgerpflichten zusammengetragen:
Der Städtische Regiebetrieb (SRB) ist nach der Straßenreinigungsverordnung wochentags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr für den Winterdienst zuständig. Der SRB oder von ihm beauftragte Landwirte (in den kleinen Stadtteilen) räumen alle Straßen im Stadtgebiet. Gestreut werde allerdings nur an gefährlichen Stellen und auf verkehrswichtigen Fahrbahnen wie Buslinien, teilt der SRB mit. Darüber hinaus räumt der SRB die Fußgängerzonen in Leben-stedt und Salzgitter-Bad und streut dort Salz. Gehwege seien dagegen grundsätzlich „vom Grundstückseigentümer zu räumen und zu entglätten“, heißt es. Anlieger müssen ausschließlich die Gehwege räumen und dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, einen mindestens 75 Zentimeter breiten Streifen auf der Fahrbahn räumen und streuen. Der Einsatz von Salz ist dabei nur dann erlaubt, „wenn mit anderen zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann“. Das gelte etwa für Blitzeis.
Der SRB hat für diesen Winter etwa 1100 Tonnen Streusalz auf den Bauhöfen Nord und Süd eingelagert. Zusätzlich stünden 50 000 Liter Magnesiumcloridlösung (Sole) bereit, um beigemischt werden zu können. In einem externen Lager hat der SRB nach eigenen Angaben zudem weitere 500 Tonnen Streusalz gelagert.

