Verfahren gegen 47-Jährigen wegen Tierquälerei eingestellt
Peine Das Amtsgericht Peine hat am Montag das Verfahren gegen einen 47-Jährigen aus Braunschweig-Harxbüttel gegen Auflagen eingestellt.
Der Angeklagte, der sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu verantworten hatte, hat nun innerhalb von sechs Monaten insgesamt 2000 Euro zu zahlen. Der Entscheidung vorausgegangen waren die Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten. Das Gericht bezog sich auf den Paragrafen 153 a der Strafprozessordnung und folgte dem Vorschlag des Verteidigers des 47-Jährigen. Danach hat der Angeklagte 1000 Euro an die Landeskasse und 1000 Euro an den VCP Wipshausen zu überweisen. VCP steht für Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder. Dabei handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, in dem sich evangelische Mädchen und Jungen zusammengeschlossen haben.
Das Hauptverfahren war Ende November eröffnet worden (wir berichteten). Zum zweiten Verhandlungstag waren weitere Zeugen geladen worden. Zu ihnen gehörte auch eine Sachverständige. Die Aussagen der Professorin der Tierärztlichen Hochschule Hannover entlasteten den Angeklagten erheblich.
Die 49-Jährige sagte, das Pferd (fünf Jahre alt, ein Warmblüter) des Angeklagten habe zwar eine großflächige Wunde erlitten. Der Brustkorb und die Gefäße des Tieres seien bei der „Pfählung“ jedoch nicht verletzt worden. „Platzwunden sehen immer schlimm aus, sind aber heilbar“, sagte die Tierärztin.
Das Tier habe nach dem Unfall in der Nähe von Wipshausen „keine Anzeichen für ein erhebliches Leiden“ aufgewiesen. Es sei offensichtlich ohne große Schmerzen auf den Hänger gelangt und hätte transportiert werden können, ohne ihm vorher Schmerzmittel verabreichen müssen.
Den Transport hatte, wie berichtet, die Polizei untersagt. Ein Beamter der Polizeistation Edemissen sagte im Zeugenstand: „Der Angeklagte wollte das Tier zum Schlachthof Seesen fahren.“ Das sei mit der Begründung untersagt worden: „Das Pferd ist ein Beweismittel für eine eventuelle Straftat.“ Es müsse erst begutachtet werden. Deshalb sei eine „spezialisierte Tatort-Gruppe“ angefordert worden. Deren Spuren-Aufnahme habe jedoch ergeben, dass auf der Weide in Wipshausen „kein Pferderipper“ zugeschlagen habe.
Es habe auch eine Not-Operation „im Raum gestanden“, sagte der Polizist. Die hätte der Angeklagte bezahlen müssen. „Der war aber wohl auf die 5000 Euro scharf, die er vom Schlachthof erhalten hätte.“ Das Tier wurde jedoch, der Entscheidung des Eigentümers folgend, noch am selben Tag auf einer Weide eingeschläfert.



