Nur Wendeburg bleibt bei alter Abwasser- Berechnung
Peine Die Umstellung der Abwasser-Entgelte im Kreis geht weiter. Nur der Wasserverband Gifhorn, zu dem Wendeburg gehört, will beim alten Modell bleiben.
Der Wasserverband Peine will in der Gemeinde Vechelde das nach versiegelter Grundstücksfläche und Schmutzwasser-Einleitung getrennte Entgelt zum 1. Januar einführen. Die Gemeinde Lengede plant laut Bürgermeister Hans-Hermann Baas die Einführung in den kommenden ein bis zwei Jahren. Wendeburg ist damit die letzte Gemeinde im Landkreis Peine, in der die gesplittete Abrechnung nicht geplant ist. Das bestätigte der Wasserverband Gifhorn, zu dem Wendeburg gehört.
Olaf Schröder, Geschäftsführer des Wasserverbandes Peine, sagt: „Das Ziel dieser Tarifumstellung ist eine verursachergenauere Kostenumlegung der beiden Komponenten Niederschlags- und Schmutzwasser.“ Die Basis für die Berechnung, die auflaufenden Kosten, sei in beiden Tarifmodellen dieselbe. Dieser „Kosten-Kuchen“ würde anschließend anders verteilt.
Bislang würden die Kosten über nur einen Maßstab, den Frischwasserbezug, auf die Nutzer des Abwassersystems umgelegt. „Jüngste Gerichtsentscheidungen haben diesen einen Maßstab als nicht mehr hinreichend wirklichkeitsnah eingestuft“, sagt Schröder.
Deshalb werde nun die bebaute Fläche als Faktor eingeführt. Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Ein Supermarkt mit versiegelter Parkplatzfläche leitet vergleichsweise mehr Niederschlagswasser ins System ein als etwa ein Einfamilienhaus, hat aber mit Kunden- und Mitarbeitertoilette eine vergleichsweise geringe Trinkwasserabnahme. Die Kosten wurden bislang aber über die Wasserabnahme umgelegt. Im neuen Tarifmodell werden die in den Kanal einleitenden versiegelten Flächen zugrunde gelegt, der Beispielsupermarkt dürfte aufgrund seiner Einleitung einen deutlich höheren Kostenanteil tragen. Für Kunden könne die Änderung also zu steigenden, aber auch zu sinkenden Kosten führen.
Andreas Schmidt, Geschäftsführer des Wasserverbandes Gifhorn, erklärt dagegen, der Verband verfolge zwar die aktuelle Rechtsprechung und habe bemerkt, dass sich teilweise eine Neubewertung der Gerichte zum Thema abzeichne. „In Übereinstimmung mit der Aufsichtsbehörde sieht der Verband allerdings derzeit keine zwingende Notwendigkeit, seinen bisherigen Standpunkt aufzugeben“, sagt Schmidt.
Schmidt betont, bislang hätten nur Verwaltungsgerichte, aber keine Zivilgerichte die Notwendigkeit für gesplittete Entgelte gesehen. „Deshalb orientiert sich der Wasserverband Gifhorn mit seinen privatrechtlichen Entgelten nach wie vor an der umfangreichen früheren Rechtsprechung, nach der aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf ein getrenntes Regenwasserentgelt verzichtet werden kann, wenn sich dessen Anteil an den Gesamtkosten in bestimmten Grenzen hält, was beim Verband der Fall ist.“ Eine möglichst schlanke Verwaltung sei Voraussetzung für günstige Preise.
Wendeburgs Bürgermeister Gerd Albrecht, gleichzeitig Beisitzer im Wasserverband Gifhorn, kann gesplitteten Entgelten durchaus etwas abgewinnen: „Das schafft Anreize für weniger versiegelte Fläche.“ Das sei ein guter ökologischer Effekt. Er könne aber den Wasserverband verstehen. „Der Aufwand soll gering gehalten werden, und die Änderung betrifft nur Einzelfälle.“ Deshalb könne er mit der jetzigen Lösung leben.
Dass der Aufwand groß ist, bestätigt Schröder: „Die Flächenermittlung ist aufwendig, aber bei diesem geforderten realitätsnahen Verursacher-Ansatz geboten.“ Luftbilder und Katasteramtsangaben seien ausgewertet worden und in den individuellen Lageplan eingeflossen. Diesen konnten die Kunden im Anschluss überprüfen, um etwaige Änderungen oder bauliche Maßnahmen wie Zisternen oder Ökopflaster, welche die Versickerung oder Nutzung von Regenwasser zulassen, zu melden. Die rückgesendeten Bögen wurden geprüft und eingepflegt. Die Kosten für die vorbereitenden Arbeiten zur Tarifumstellung hätten je Tarifgebiet in der Regel im fünfstelligen Bereich gelegen.
