Gericht: 45-Jähriger hat bewusst bei Einbürgerung gelogen
Peine Zu einer Geldstrafe wurde ein 45-jähriger Iraker gestern verurteilt, weil er mehrere Straftaten bei seiner Einbürgerung verschwiegen hatte.
60 Tagessätze zu je 10 Euro muss ein 45-jähriger Angeklagter zahlen, weil er das Formular bei seiner Einbürgerung falsch ausgefüllt hatte. Das Amtsgericht Peine war der Überzeugung, dass der Iraker bewusst mehrere Straftaten verschwiegen hatte. Er habe so seine Chancen auf eine Staatsbürgerschaft verbessern wollen, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Der Angeklagte, der vor Gericht von einem Dolmetscher unterstützt wurde, bestand darauf, ohne Absicht gehandelt zu haben. Er habe die Frage so verstanden, ob er kürzlich straffällig geworden sei. Er habe gewusst, dass die Richtigkeit seiner Antworten überprüft werden würde und hätte deshalb keinen Sinn im Lügen gesehen, sagte der 45-Jährige. Aus Mangel an Sprachkenntnissen habe er „irrtümlich“ die Frage falsch beantwortet.
Diese Aussage ließ die Richterin nicht gelten: „Sie haben doch nicht blind Kreuze gemacht.“ Die Auswahlmöglichkeiten auf dem Formular seien darüber hinaus eindeutig gewesen: keine Strafverfahren, offene Strafverfahren, abgeschlossene Strafverfahren. Ein zertifizierter Sprachtest hätte ihm zuvor ausreichende Deutschkenntnisse bescheinigt.
Auch die Staatsanwältin sah den Vorwurf der bewussten Täuschung als bewiesen an: „Wenn er sich bei der Beantwortung nicht sicher war, hätte er sich Hilfe besorgen müssen.“ Der Verteidiger entgegnete hingegen, sein Mandant sei lediglich „oberflächlich“ gewesen, hätte aber keine böse Absicht gehabt.
Die Richterin ließ sich davon nicht erweichen: „Ich bin überzeugt davon, dass der Angeklagte bewusst ein falsches Kreuz gesetzt hat. Die Frage war klar differenziert und dürfte keine Überraschung für ihn gewesen sein. Die Falschantwort sollte der Einbürgerung dienen, zu der eine richtige Angabe vermutlich nicht geführt hätte.“
