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Peine

Freispruch – Taten waren Angeklagtem nicht nachweisbar

Peine Marihuana an einen 16-Jährigen verkauft zu haben, konnte einem 47-jährigen Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Er wurde freigesprochen.

Von Bettina Reese

Verteidiger Marc-Sebastian Löhken (links) und der Angeklagte.
Verteidiger Marc-Sebastian Löhken (links) und der Angeklagte.
Foto: Bettina Reese
18.12.2012 15:06:03

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Veröffentlicht: 18.12.2012 - 15:02 Uhr
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