Betrunkener Peiner bewarf Polizisten mit Essensresten
Peine Ein 56-Jähriger war im Sommer mit 2,21 Promille noch Rad gefahren. Das Gericht musste nun entscheiden, ob er die Tat vorsätzlich begangen hatte.
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wurde gestern ein 56-Jähriger vom Amtsgericht Peine verurteilt. Unbestritten war, dass der Angeklagte, der vor Gericht von seinem Verteidiger vertreten wurde, im August des vergangenen Jahres alkoholisiert auf seinem Rad von einer Polizeistreife angehalten wurde – ein Alkoholtest hatte einen Wert von 2,21 Promille ergeben. Im Zentrum des Prozesses stand hingegen die Frage, ob der 56-jährige Peiner vorsätzlich oder fahrlässig betrunken im Straßenverkehr unterwegs war. Der Verteidiger sprach von einer „rechtlich komplizierten Lage“.
Die Beamten hatten den Mann im Sommer 2012 gestoppt, weil er nach Aussage eines beteiligten Polizisten durch sein Verhalten das „polizeiliche Interesse geweckt“ hatte. Er sei durch leichte Schlenker und dann durch seinen Alkoholgeruch aufgefallen. Zunächst sei er ruhig gewesen und hätte kooperiert. „Er hat sogar noch sein Fahrrad angeschlossen“, sagte der Polizist.
Als der 56-Jährige im Einsatzfahrzeug saß, sei die Stimmung dann jedoch schlagartig umgeschlagen. „Er hat uns beschimpft und mit Essensresten beworfen“, schilderte der Beamte. Als der Angeklagte während der Fahrt mit ausgestreckten Armen nach den Polizisten griff, wollten sie ihn am Straßenrand festhalten und beruhigen, wogegen er sich allerdings gewehrt hatte. Der Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten war im Verlauf der Verhandlung jedoch kein Thema mehr.
Stattdessen ging es darum, wie gut der Angeklagte seine eigenen Fähigkeiten überhaupt habe einschätzen können. „Wer mit 2,21 Promille im Straßenverkehr auffällt, hat ein Alkoholproblem, das ist klar“, so der Verteidiger. Sein Mandant hätte sich deshalb bei einem Fachpsychologen in Therapie begeben. Ob er sich zur Tatzeit seiner eingeschränkten Fähigkeiten bewusst war, bezweifelte der Anwalt jedoch.
Dem widersprach die Staatsanwaltschaft: „Er wusste, was er getrunken hatte und war sich der Alkoholmenge bewusst. Es handelt sich um Vorsatz.“
Die Richterin brachte das Problem in ihrem Urteil auf den Punkt: „Den eigenen Promillewert kannte er nicht. Die Frage ist: wie merkt man, dass man den zulässigen Wert überschritten hat? Wann kann man von Vorsatz sprechen?“ Ganz deutliche Anzeichen habe es dafür nach ihrer Auffassung nicht gegeben. Ein Vorsatz konnte daher nicht nachgewiesen werden.
