20-jährige Räuber müssen ins Gefängnis
Peine Beide Täter haben seit frühester Jugend Geld an Automaten verspielt. Deshalb sieht die Kammer bei beiden eine Wiederholungsgefahr.
Zu leicht war die Versuchung schnell an Geld zu kommen. Umso schwerer ist die Strafe für den bewaffneten Überfall am 11. Juli 2012 auf einen Kiosk in Teltge (wir berichteten). Die beiden 20-jährigen Täter wurden nach Jugendrecht bestraft und müssen in Haft: der Haupttäter zwei Jahre und neun Monate, sein Komplize zwei Jahre und sechs Monate.
„Eine schwere räuberische Erpressung ist ein Kapitalverbrechen. Im Erwachsenenrecht liegt die Freiheitsstrafe zwischen fünf bis 15 Jahren“, klärte Richter Volker Heckemüller die Verurteilten auf.
Eine Bewährungsstrafe, wie von den Verteidigern gefordert, kam für die Jugendstrafkammer des Landgerichts Hildesheim nicht in Frage. „Es gibt gute Gründe, die eine Haftstrafe erzieherisch sinnvoll erscheinen lassen“, so der vorsitzende Richter Heckemüller. Beide Täter haben seit frühester Jugend Geld an Automaten verspielt. Im Laufe der Jahre sei ihre Sucht immer schlimmer geworden. Deshalb sieht die Kammer bei beiden Tätern eine Wiederholungsgefahr, da sie ihre Spielsucht bisher nicht aufgearbeitet haben. „Wenn Sie mich rauslassen, geht es weiter wie bisher“, hatte der Haupttäter bereits bei seiner Festnahme gesagt. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.
Das Schöffengericht ist sich sicher, dass der Haupttäter in der Haft gefördert werden kann. Dort könne er seinen Hauptschulabschluss sowie eine Ausbildung nachholen. Auch seinem Komplizen soll die Jugendstrafe Gelegenheit geben, sich beruflich zu orientieren.
Vorgesehen ist eine Unterbringung der beiden Täter in der offenen Jugendvollzugsanstalt in Göttingen. Dort werden junge Männer untergebracht, die erstmals eine Jugendstrafe zu verbüßen haben.
„Jetzt haben Sie es selbst in der Hand. Wenn Sie kooperieren, kann auf Sie eingegangen werden“, sagte Richter Heckemüller.
Der Freund der beiden Räuber ist bei diesem Prozess mit einem blauen Auge davongekommen. Er saß auf der Anklagebank, da er am 7. Juli 2012 gemeinsam mit seinen Freunden in ein Peiner Fotogeschäft eingebrochen war. Im Laufe dieses Verfahrens stand auch seine Tatbeteiligung beim Raub im Raum: Er hatte den Freunden nach dem Überfall Unterschlupf gewährt und ihnen Wechselkleidung zur Verfügung gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch von einer Verfolgung ab. Er muss für zwei Wochen in Dauerarrest und sechs Monate lang ein soziales Training absolvieren.
Während des Prozesses versprachen die Angeklagten immer wieder ihr Verhalten zu ändern - jetzt haben sie Gelegenheit es zu beweisen.
