Wesendorfer schlug Ehefrau Trommelfell kaputt
Gifhorn Der Mann hat seine Frau im Streit mit Faustschlägen an den Kopf verletzt. Das Amtsgericht Gifhorn verurteilte ihn zu 300 Euro Geldstrafe.
Er soll seine Frau im Streit mit Faustschlägen an den Kopf verletzt und mit Schimpfworten gekränkt haben. Der 47-Jährige Mann aus der Samtgemeinde Wesendorf musste sich wegen Körperverletzung und Beleidigung vor dem Gifhorner Amtsgericht verantworten.
Der Beschuldigte berichtete von einer zerrütteten Ehe mit Provokationen und maßlosen Forderungen seitens der Frau. „Ich bin ihr ständig aus dem Weg gegangen, aber an diesem Tag ist mir die Hand ausgerutscht“, räumte er eine Ohrfeige ein. Laut Staatsanwaltschaft soll es darüber hinaus zu Faustschlägen ins Gesicht gekommen sein. Folgen waren Blutergüsse am Auge und im Gesicht sowie ein Riss im Trommelfell.
Augenzeuge war der heute 13-jährige Sohn der Frau. „Das hat sie sich alles ausgedacht und auch selbst ihre Brille kaputtgemacht“, behauptete der Angeklagte.
Die 49-jährige Ehefrau hatte, nachdem sie anfangs ihre Aussage verweigern wollte, ihre Meinung geändert und gab bereitwillig Auskunft. Auch über den Anlass für den Sinneswandel: „Er hatte uns zum Kaffee eingeladen und einen privaten Neuanfang angeregt“, berichtete die Zeugin. Als sie der Richterin mitgeteilt hatte, dass sie nicht aussagen werde, herrschte wieder Funkstille. „Sein einziges Ziel war den Prozess abzuwenden“, mutmaßte die Frau.
Vom Übergriff selber berichtete sie unter Tränen: „Er hat mich immer wieder als Prostituierte beschimpft“. Sie räumte ein, dem Beschuldigten als Reaktion darauf zuerst eine Ohrfeige gehauen zu haben. „Er hat mit so viel Wucht zurückgeschlagen, dass meine Brille weggeflogen ist“, beschrieb sie die körperliche Auseinandersetzung. Erst später war es zum zweiten Übergriff gekommen. „Nach den Faustschlägen konnte ich nicht mehr hören und habe mich sehr geschämt, dass ich so schlimm zugerichtet in die Arbeit gehen musste“, berichtete die Zeugin. Weil es um einen häuslichen Konflikt ging und sie dem Sohn die Aussage ersparen wollte, versuchte die Richterin mit Staatsanwalt und Verteidiger eine Einigung zu erzielen.
Sie regte an, das Verfahren gegen die Zahlung von 300 Euro an eine Opferschutzorganisation einzustellen. Der Angeklagte sträubte sich: „Nachdem sie beim Auszug alle Möbel und meine Kleidung mitgenommen hat, besitze ich nichts mehr“, behauptete er. „Billiger kommen Sie nicht weg“, teilte ihm die Richterin ungerührt mit. Daraufhin stimmte der Beschuldigte zu.


