Polizisten angegriffen – Bewährung für 27-jährigen Mann
Gifhorn Das Amtsgericht Gifhorn verurteilte einen Mann aus Meinersen wegen Widerstandes gegen Polizisten zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.
Nach Übergriffen gegen Polizeibeamte und seine damalige Freundin musste sich der 27-jähriger Mann aus der Samtgemeinde Meinersen vor dem Gifhorner Strafrichter wegen Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Freiheitsberaubung verantworten.
Es war bereits der zweite Termin in gleicher Sache. Im Frühjahr hatte der Pflichtverteidiger mit der Strategie, die Schuldunfähigkeit seines Mandanten herausarbeiten zu wollen, dafür gesorgt, dass der Richter das Verfahren aussetzte, um ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen.
Das lag jetzt vor. Der Gutachter hatte es anhand von Krankenakte erstellt. „Trotz mehrerer Kontaktversuche hat mir der Patient keine persönliche Begutachtung möglich gemacht“, berichtete der Gutachter. Er hatte in den Unterlagen keine Anhaltspunkte gefunden, die auf eine dauerhafte psychiatrische Störung des Angeklagten hindeuteten. Wie beim ersten Mal blieb der Beschuldigte zu den Vorwürfen der Anklage stumm.
Folgendes soll sich in einem Haus in Meinersen zugetragen haben: Der Hausmeister hatte die Polizei gerufen, nachdem der Beschuldigte mit einem Kabel um den Hals seine Selbsttötung angekündigt hatte. „Als er das vor uns wiederholte, haben wir versucht, ihm zur Eigensicherung Handschellen anzulegen“, berichtete ein 33-jähriger Polizist. Daraufhin soll der Mann um sich getreten und geschlagen sowie mehrfach versucht haben, die Beamten in Hände und Gesicht zu beißen. Außerdem soll er die Polizisten gezielt bespuckt haben.
Mit Hilfe von Sanitätern war es gelungen, den Mann zu überwältigen und in eine psychiatrische Klinik zu bringen. Kaum von dort entlassen, soll er seine damalige Freundin attackiert haben. Aus Ärger darüber, dass die Frau die Speicherkarte seines Fotoapparates am Urlaubsort vergessen hatte, soll er ihr mit der Hand ins Gesicht geschlagen und sie bis zur Atemnot gewürgt haben. Dabei soll er sich mit der Frau in seinem Zimmer eingesperrt haben.
„Wenn er zuschlägt tut es weh“, berichtete die 43-Jährige von dem Vorfall, der für sie mit Würgemalen am Hals und einem Hämatom am Kopf endete. „Gab es Anlass für Sie zu Eifersucht?“ wollte der Verteidiger wissen. Um kein drittes Mal verhandeln zu müssen, stellte der Richter das Verfahren ein. Der Beschuldigte wurde allein wegen des ersten Tatkomplexes zu sechs Monaten Haft verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich muss der Mann 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
