Alte Hühnerfarm beschäftigte die Justiz
Dalldorf Der Streit zwischen dem Kreis Gifhorn und der Firma Egga-Landei um die alte Hühnerfarm in Dalldorf beschäftigte das Braunschweiger Verwaltungsgericht.
Die Firma wollte sich dagegen wehren, dass eine durch den Landkreis erteilte Genehmigung erlischt, und hatte geklagt. Nach langer Beratungszeit folgte die Kammer der Argumentation des Landkreises, die Klage wurde abgewiesen.
Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung war eine Entscheidung aus dem Jahr 1981. Damals hatte der Landkreis der Firma erlaubt, in drei Gebäuden jeweils 28 000 Legehennen in Käfigen zu halten. Zehn Jahre später genehmigte die Verwaltung zudem den Umbau der Anlage und ergänzte eine Voraussetzung: Die Umbaugenehmigung sollte erlöschen, wenn die Bauarbeiten nicht binnen drei Jahren beginnen. Zwar hatte der Landkreis die Umbaugenehmigung im Laufe der Zeit mehrmals verlängert, die letzte Frist sollte nun aber ablaufen. Das wollte Egga-Landei verhindern.
Zwischen die Genehmigung und den Beginn der Bauarbeiten fiel ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die damals übliche Form der Käfighaltung verbot. „Es entstand eine Rechtsunsicherheit“, sagte Anwalt Helmar Hentschke, der die Firma Egga-Landei vertrat. Es sei unklar gewesen, unter welchen Bedingungen die Hennenhaltung möglich gewesen wäre. Erst 2010 sei die Rechtslage klar gewesen. Deshalb hätten die Bauarbeiten nicht begonnen.
Dieser Argumentation folgte die Kammer nicht. Die Tierschutznutztierverordnung habe die Voraussetzungen geklärt, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Dass diese Verordnung vom Gesetzgeber gekippt wurde, habe niemand wissen können. Die Egga-Landei habe ihren Betrieb gemäß der Verordnung fortführen können. Da sie das nicht getan hat, erlischt die Umbaugenehmigung.
„Worin liegt Ihr Interesse, an der Genehmigung von 1981 festzuhalten“, wollte der Vorsitzende Richter Holger Schwarz vom Anwalt der Egga-Landei wissen.
Der sagte, das laufende Widerspruchsverfahren habe bei der Klage eine Rolle gespielt. Die Firma hatte den Antrag gestellt, eine Legehennenfarm mit etwa 120 000 Tieren in Bodenhaltung zu bauen. Das hatte der Landkreis abgelehnt, die Egga-Landei hatte Widerspruch eingelegt.
„Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, steht Egga-Landei ohne alles da“, sagte Anwalt Hentschke. Mit der alten Genehmigung hätte die Firma jedoch den Betrieb eventuell im kleineren Rahmen weiterführen können.



