Gifhorner Paketbote verspielte Nachnahme-Geld im Casino
Gifhorn Das Amtsgericht verurteilte Angeklagten aus dem Südkreis wegen gewerbsmäßiger Unterschlagung zu Bewährungsstrafe
Statt ordnungsgemäß abzurechnen, soll ein 51-jähriger Paketzusteller aus dem Südkreis in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Wegen des Verschwindens von zuvor bei Kunden kassierter Nachnahmen von 7326 Euro wurde ihm am Amtsgericht wegen gewerbsmäßiger Unterschlagung der Prozess gemacht.
Innerhalb weniger Monate soll der Angestellte eines privaten Paketdienstes immer wieder auf diese Weise Gelder beiseite geschafft haben und so seinen Arbeitgeber geprellt haben. Der musste das Geld an die Aufträge vergebenden Firmen weiterleiten.
Das räumte der Beschuldigte ein. Er begründete die Taten mit einem Rückfall in seine längst überwunden geglaubte Spielsucht. „Man geht einmal wieder in ein Casino, gewinnt und glaubt, es geht so weiter“, versuchte der Mann zu beschreiben, was damals in ihm vorgegangen sei. Mittlerweile betrachtet er sich als geheilt. „Meine Ehe stand auf dem Spiel“, beschrieb er die Zeit nach der Aufdeckung seiner Taten.
Heute ist der Mann erneut als Paketbote beschäftigt. Zur Schadenswiedergutmachung hat er zwischenzeitlich knapp 3000 Euro an den ehemaligen Arbeitgeber gezahlt.
Der Behauptung des Beschuldigten, den Schaden nach der Aufdeckung teilweise durch doppelte Arbeit abgearbeitet zu haben, widersprach der ehemalige Chef im Zeugenstand. Er berichtete von der fristlosen Kündigung des Mitarbeiters.
Als der Staatsanwalt pro Tat sechs Monate Haft vorrechnete und in der großzügigen Addition der Taten zehn Monate Haft forderte, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollen, zeigte sich der Beschuldigte völlig schockiert. „Ich bin sprachlos“, teilte er der Richterin in seinem Schlusswort mit, dass er fest mit einer Geldstrafe gerechnet hatte.
Die Richterin machte den Antrag der Staatsanwaltschaft zum Urteilsspruch. „Das vorgegebene Strafmaß für dieses Delikt lässt keine Geldstrafen mehr zu“, erklärte sie und rechnete dem Beschuldigten vor, das sie mit der vermeintlich harten Strafe am untersten Limit geblieben sei. Der zeigte Einsicht und sorgte mit seinem Verzicht dafür, dass das Urteil sofort rechtskräftig wurde.

