Ein Jahr Haft für vorbestraften Schläger aus Wesendorf
Gifhorn Zu einem Jahr Haft wurde ein 22-jähriger Wesendorfer vom Amtsgericht Gifhorn verurteilt.
Der Versuch, mittels Drohungen und Faustschlägen an Handys und Geldbörsen zweier Nachschwärmer in Wesendorf zu gelangen, endete für einen 22-Jährigen aus der Samtgemeinde Wesendorf auf der Anklagebank.
In Handschellen aus der Haftanstalt vorgeführt, musste sich der Angeklagte wegen versuchter, räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung vor dem Gifhorner Schöffengericht verantworten.
Er legte ein umfassendes Geständnis ab und beschrieb detailreich die harmlose Begegnung, die einen verhängnisvollen Verlauf nahm.
Mit sechs Bier, reichlich Wodka und enthemmendem Aufputschmitteln im Blut war er nachts in Wesendorf auf zwei Männer getroffen, die sich nach einem Kompanieabend zu Fuß auf dem Heimweg befanden. Als seine forsch vorgetragene Bitte, um eine Zigarette von den Männern flapsig abgelehnt wurde, kam es zum verbalen Streit.
Der Angeklagte ließ Fußtritte gegen das Fahrrad eines 32-Jährigen und Faustschläge in dessen Gesicht folgen. Der Zeuge stürzte im Gerangel zweimal zu Boden und zog sich Prellungen sowie Gesichtsverletzungen zu. „Er hat sich abwechselnd um uns beide gekümmert“, schilderte dessen Begleiter, der gleichfalls Schläge abbekam.
Die Situation eskalierte, als der Beschuldigte plötzlich die Herausgabe von Geldbörsen und Handys forderte. „Ich weiß nicht, wie das passieren konnte“, versicherte er Beschuldigte, nie einen Raub im Sinn gehabt zu haben. Als das Wort Polizei fiel, will er zur Besinnung gekommen sein. Diese Schrecksekunde hatten die Männer genutzt, um zur nahe gelegenen Polizeistation zu flüchten und einen Notruf abzusenden. Bei der Schlägerei hatten sowohl der Angreifer, als auch ein Zeuge ihr Handy verloren.
„Ich habe später sein Handy in den Büschen gefunden“, berichtete der Angeklagte. Als das Opfer mit der Polizei an den Tatort zurückkehrte, fanden die Beamten das andere Handy und konnten so den Täter ermitteln. Verschwunden blieb dagegen bis heute das Fahrrad, dass der Zeuge auf seiner Flucht am Tatort zurückgelassen hatte. Wegen anderer Delikte sitzt der Angeklagte bis zum kommenden Sommer in Haft. Der Staatsanwalt forderte für die neuen Taten 22 Monate obendrauf. Das Urteil lautete ein Jahr Haft.

