Hannover. Bei der Suche nach Pannen bei der Terrorfahndung in Niedersachsen hat es laut Staatsanwaltschaft keinen strafbaren Geheimnisverrat gegeben.

Mit der Weitergabe geheimer Verfassungsschutzinformationen an das Landeskriminalamt (LKA) sei die Verschwiegenheit nicht gebrochen worden, teilte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge am Montag in Hannover mit. Vorermittlungen gegen Innenstaatssekretär Stephan Manke (SPD) seien in der vergangenen Woche eingestellt worden. Zwischen zwei Sicherheitsbehörden könne es kein unbefugtes Offenbaren eines Dienstgeheimnisses geben.

Nachdem sich 2015 Kritik gehäuft hatte am Umgang der Behörden mit der Wolfburger Zelle radikaler Islamisten, von denen zahlreiche Richtung Syrien ausreisten, hatte das Innenministerium Mängelberichte vom LKA und dem Verfassungsschutz angefordert. Während das LKA seinen Bericht als vertrauliche Verschlusssache einstufte, war die Mängelaufstellung des Verfassungsschutzes als geheim gekennzeichnet, berichtete die „Neue Presse“.

Der Verfassungsschutz habe geheimhalten wollen, dass er bereits im März 2014 von einem ausländischen Geheimdienst von dem Anwerber der Terrorgruppe Islamischer Staat in Wolfsburg erfahren, die Information aber auf Bitten des Dienstes nicht an die Polizei weitergegeben hatte. Manke gab die Mängelaufstellung mit dem Hinweis auf den Anwerber dann im Herbst 2015 an die Polizei weiter. Während der eineinhalb Jahre, in denen die Polizei von dem Anwerber nichts erfuhr, wurden zahlreiche junge Männer von ihm für die Ausreise Richtung Syrien rekrutiert. dpa