Wolfsburg. VW ist im Abgasskandal erstmals in Deutschland zu Schadenersatz verurteilt worden.

Das Landgericht Hildesheim hat Volkswagen am Dienstag zum Rückkauf eines vom Abgasskandal betroffenen Autos der Konzernmarke Skoda verurteilt. Der Vorsitzende Richter Wolfhard Klöhn sagte, dass es sich bei der Manipulation der Motorsteuerung um eine vorsätzliche Verbrauchertäuschung handele. VW habe dem Kunden einen Schaden zugefügt und ihn betrogen. Laut der Kanzlei Rogert & Ulbrich, die den Kläger vertreten hat, ist VW im Abgasskandal damit erstmals in Deutschland wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verurteilt worden. Andere Gerichte hatten in ähnlichen Fällen zugunsten von VW entschieden. Ein VW-Sprecher sagte unserer Zeitung: „Wir halten die Auffassung des Gerichts für rechtlich verfehlt.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2013 in einem Autohaus in Gifhorn einen Skoda Yeti zum Neupreis von rund 26 500 Euro gekauft hatte. Klöhn hält es für angemessen, dass VW dem Kläger den Kaufpreis erstattet und nicht nur einen etwaigen Restwert. Die technischen Folgen der Softwaremanipulation und des dadurch erforderlich gewordenen Updates seien nicht abzuschätzen. Das Risiko eines erhöhten Wartungsaufwands oder von vorzeitigen Motorschäden sei nicht auszuschließen. VW habe gegenteilige Aussagen dazu nicht gemacht.

Ohnehin bemängelte der Richter die mangelnde Aussagebereitschaft. VW habe im Prozess nicht dargelegt, wie es zur Entwicklung und zum Einbau der Software gekommen sei, wer dies entschieden oder zumindest davon gewusst habe. Der Vortrag, „man kläre gerade die Umstände auf“, ohne dass bereits konkrete Ergebnisse vorliegen, sei in Anbetracht des Zeitablaufs seit Entdeckung der Manipulationen unzureichend und unglaubhaft.

VW verwies darauf, dass der Kunde das Auto weiter im Straßenverkehr nutzen könne, dieses als Euro-5-Fahrzeug klassifiziert und zugelassen sei. Die Verkaufswerte der betroffenen Diesel-Fahrzeuge seien stabil. Die technische Überarbeitung verlaufe planmäßig.

Laut der Kanzlei Rogert & Ulbrich könnte das Urteil wegweisend für weitere Prozesse sein. VW hingegen geht davon aus, dass „das Urteil des Landgerichts Hildesheim eine Einzelfallentscheidung bleiben und in der Berufungsinstanz korrigiert werden wird“. Der Konzern will Berufung einlegen. Dafür hat er laut Landgericht Hildesheim nun einen Monat Zeit. Die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Celle.