Wolfsburg. Ein Gutachter meint, dass von dem Wolfsburger keine Gefahr mehr ausgehen soll.

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein Wolfsburger, der Mitglied beim „Islamischen Staat“ (IS) war und dafür zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, vorzeitig auf Bewährung freikommt. Der 27-Jährige hatte sich bei der Terrormiliz freiwillig für einen Selbstmord-Anschlag im Irak gemeldet. Laut eigener Aussage habe er dies nur getan, um eine Möglichkeit zur Flucht zu suchen. Der Wolfsburger war das erste deutsche IS-Mitglied, das öffentlich und umfassend über seine Zeit bei der Terrormiliz berichtet hatte.

Dem Celler Staatsschutzsenat, von dem der 27-Jährige vor einem Jahr verurteilt wurde, oblag auch die Entscheidung über die Bewährung. Auf Nachfrage erklärte Gerichtssprecherin Jessica Laß: „Der Senat hat auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens beschlossen, die Vollstreckung des letzten Drittels der gegen den Verurteilten verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.“ Die mehrstündige Verhandlung fand Ende November statt. Der Senat traf vergangene Woche seine Entscheidung. Wie unsere Zeitung erfuhr, sind nicht alle Beteiligten damit einverstanden: So sollen sich in der Verhandlung sowohl die Haftanstalt, in der der Wolfsburger einsitzt, als auch die Bundesanwaltschaft gegen die vorzeitige Entlassung ausgesprochen haben. Ausschlaggebend aus Sicht der Richter war allerdings eben das Gutachten von Dr. Frank Wegener. Der Facharzt für Psychiatrie stellte fest, dass von dem Wolfsburger keiner Gefahr mehr ausgeht. Dieser hatte sich bereits im Prozess vom IS distanziert.

Im Sommer 2014 ging ein Großteil der Wolfsburger IS-Kämpfer (insgesamt sind 21 Fälle von Ausreisen im Kontext des syrischen Bürgerkriegs bekannt) nach Syrien. Der 27-Jährige war gemeinsam mit einem 28-jährigen Freund Ende Mai 2014 aufgebrochen. Kurz vor dem Grenzübertritt von der Türkei nach Syrien trafen sie einen dritten Wolfsburger. Der 24-Jährige sprengte sich zwei Monate später im Irak an einem Militärposten in die Luft. Dem 28-Jährigen gelang ebenfalls die Flucht. Gemeinsam mit dem 27-Jährigen stand er in Celle vor Gericht und wurde zu vier Jahren drei Monaten Haft verurteilt.

Die Entscheidung, dass der 27-Jährige auf Bewährung (drei Jahre) freikommt, ist noch nicht rechtskräftig. „Die Bundesanwaltschaft kann gegen sie binnen einer Woche nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen“, wies Laß hin. Der Bewährungsbeschluss sieht vor, dass der 27-Jährige in regelmäßigen Abständen sich bei der Polizei melden muss. Außerdem wird ihm verboten, Kontakt mit Islamisten aufzunehmen. Schließlich muss er eine Arbeit aufnehmen. Der gelernte Masseur hatte im Prozess angekündigt, dass er nach seiner Haft in der Islamismus-Prävention engagieren möchte.