Braunschweig. Der 24-Jährige hat im vergangenen Jahr maskiert und bewaffnet insgesamt 17 Überfälle begangen, 15 davon in unserer Region. Er muss in den Entzug.

Der Helmstedter ist am Freitag wegen besonders schweren Raubes und räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem ordnete die 4. Große Strafkammer am Landgericht Braunschweig die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

Der junge Mann sitzt bereits seit 16 Monaten im Gefängnis, da er nach zwei Überfällen in Bayern vom Landgericht Memmingen im Januar zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Im Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig ging es nun darum, in welchem Maße die Strafe erhöht werden sollte.

Die Staatsanwältin hatte zehn Jahre Haft gefordert, der Verteidiger des Angeklagten sieben Jahre und sechs Monate. Der 24-Jährige, der sämtliche Taten gestanden hat, sagte in seinem Schlusswort: „Ich habe damals jeden Cent für irgendwelchen Blödsinn ausgegeben.“

Um seine Drogenabhängigkeit und seine Spielsucht befriedigen zu können, hatte er sich Anfang Mai 2015 zu der Überfall-Serie entschlossen, die drei Monate andauerte. Dabei wurde er von Komplizen begleitet.

Tatorte waren unter anderem die beiden Autobahn-Raststätten in Helmstedt, Tankstellen, zwei davon in Schöppenstedt (Kreis Wolfenbüttel), sowie Einkaufsmärkte, darunter auch welche im Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). Die erpresste Beute betrug knapp 20 000 Euro.

Der Angeklagte habe bei seinen Straftaten „immer einen Stoff intus gehabt, entweder Alkohol oder Drogen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Der Verteidiger des 24-Jährigen betonte, sein Mandant sei therapiewillig und therapiefähig. Der Rechtsanwalt verwies auf das Gutachten des Sachverständigen. Der Psychotherapeut aus Göttingen hatte dem Angeklagten eine gute Prognose bescheinigt.

Daran knüpfte auch der Vorsitzende Richter in der mündlichen Begründung des Urteils an. Er erläuterte dem 24-Jährigen, dass der Vorwegvollzug zwei Jahre und neun Monate dauere. Danach folgten zwei Jahre Maßregelvollzug in einer Entziehungsanstalt. „Wenn Sie die durchstehen, haben Sie gute Chancen, vorzeitig frei zu kommen“, sagte der Richter.

Ein Mitangeklagter (25), der den Hauptangeklagten zu zwei Tatorten gefahren hatte, wurde wegen Beihilfe zur besonders schweren Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.