Berlin. Eltern haben Anspruch auf Schadenersatz für einen Verdienstausfall, wenn eine Kommune zu wenige Krippenplätze für Kleinkinder ab einem Jahr einrichtet

null

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden – und gab damit drei Müttern aus Leipzig im Grundsatz recht. Die Mütter klagten auf Verdienstausfall zwischen 2200 Euro und 7330 Euro. Für ihre 2013 geborenen Kinder konnte die Stadt 2014 keine Kita-Plätze anbieten, so dass die Frauen nicht wie geplant in ihren Beruf zurückkehren konnten. Erst später fanden die Eltern selbst einen Platz für ihre Kinder. Sie verklagten die Stadt auf Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung.

Seit 2013 haben Kinder ab einem Jahr laut Gesetz Anspruch „auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“. Der BGH urteilte, dass damit tatsächlich ein rechtlicher Anspruch der Eltern auf einen Krippenplatz bestehe. „Das Gesetz diente auch der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann.

„Wir haben in unseren Kommunen in den letzten Jahren bereits eine Menge weiterer Betreuungsplätze geschaffen.“
„Wir haben in unseren Kommunen in den letzten Jahren bereits eine Menge weiterer Betreuungsplätze geschaffen.“ © Nicole Teuber, Referentin beim Niedersächsischen Städtetag

Die Bundesrichter in Karlsruhe wiesen den Fall allerdings noch einmal an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurück. Dort muss geklärt werden, ob die Stadt Leipzig schuldhaft oder grob fahrlässig die Nachfrage falsch berechnete. Das war bisher nicht geklärt worden, weil das OLG Dresden im August 2015 einen Schadenersatzanspruch der Eltern generell verneint hatte. Aus seiner Sicht kam es auf die Pflichtverletzung der Stadt nicht an. In der Neuverhandlung wird das nun entscheidend dafür sein, ob der Verdienstausfall der Mütter bezahlt werden muss.

Der Niedersächsische Städtetag rechnet aufgrund des Urteils nicht mit einer Klagewelle. „Nun kann es natürlich sein, das einzelne Klagen kommen“, sagt Nicole Teuber, Referentin für Schule und Jugendpflege beim Niedersächsischen Städtetag. Das BGH-Urteil sei „interessant“, allerdings seien viele Kommunen gerüstet: „Wir haben in den vergangenen Jahren bereits eine Menge weiterer Betreuungsplätze geschaffen. Natürlich steigt der Anspruch weiter, deshalb bauen wir das Angebot auch weiterhin kontinuierlich aus.“