Bochum. In Bochum klagt der erste private Tiguan-Fahrer. Erfolglos allerdings, der Konzern muss manipulierte Autos nicht zurücknehmen, befindet das Gericht.

Im Abgas-Skandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum die manipulierten Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte der Richter zum Start eines Zivilprozesses. Der Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. „Das schärfste mögliche Mittel hält das Gericht hier nicht für angemessen.“

Das Verfahren ist der bundesweit wohl erste Prozess, in dem ein privater VW-Fahrer wegen der Abgas-Affäre vor Gericht Ansprüche geltend macht. Der Stammkunde eines Autohauses hatte auf Rücknahme seines ein Jahr alten und rund 38 000 Euro teuren VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben. VW zufolge kann das Problem beim Auto des Klägers mit einem Software-Update innerhalb von 30 Minuten behoben werden.

Eine Entscheidung gibt es in dem konkreten Fall noch nicht. Der Anwalt des Bochumer VW-Autohauses bot vor Gericht „aus freien Stücken“ eine Rücknahme des Wagens zu einem „marktüblichen Preis“ an – im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges.