Berlin. Der verheerende Mordanschlag von Paris hat den Streit über schärfere Gesetze zur Terrorabwehr in Deutschland wieder voll entfacht - auch innerhalb der großen Koalition.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterstützte einen Vorstoß der CSU, die Vorratsdatenspeicherung - eine systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger - wieder zu erlauben. Sein Justiz-Kabinettskollege Heiko Maas (SPD) hält davon nichts: «Purer Aktionismus stoppt keine Terroristen.» Auch SPD, Grüne und Linke sind gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung.

Der Vorschlag sei zwar nicht neu und keine Reaktion auf das Attentat gegen die Zeitschrift «Charlie Hebdo» am Mittwoch, betonte de Maizière bei der Winterklausur der Bundestags-CSU in Kreuth. Aber: «Der Anschlag von Paris unterstreicht hier die Dringlichkeit. Wir halten eine verfassungsgemäße und europarechtskonforme Regelung für nötig und geboten.» Der nordrhein-westfälische SPD-Innenminister Ralf Jäger findet eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich hilfreich: «Da haben wir uns als Innenminister klar positioniert.»

Innen- und Rechtsexperten der CSU-Bundestagsgruppe hatten zuvor auch mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden und eine Verschärfung des Strafgesetzbuches gefordert. Maas entgegnete: «Wir dürfen Terroristen nicht in die Falle tappen. Eine Einschränkung von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit ist genau das, was sie bewirken wollen.»

Der Minister wies darauf hin, dass Neuregelungen gegen Finanzierung und Ausbildung von Terroristen im Ausland schon geplant seien. Ein Maas-Sprecher bekräftigte in Berlin, das Ministerium sehe keinen Anlass für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hält eine umfassende Überprüfung der Terrorabwehr in Deutschland für nötig. Zugleich warnte der CSU-Chef am Freitag vor Aktionismus: «Natürlich müssen wir auch hierzulande überlegen, was wir noch zur Erhöhung des Schutzes unserer Bevölkerung tun können. Und das sollten wir zwar zügig, aber mit Besonnenheit und vor allem auch Klugheit machen.»

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, seit das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorgaben 2010 gekippt hatte. Union und SPD vereinbarten zwar im Koalitionsvertrag, das Instrument wieder einzuführen. Die Pläne liegen aber auf Eis, seit der Europäische Gerichtshof voriges Jahr auch ein EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat.

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt räumte nach der Klausur in Kreuth ein: «Ich gehe nicht davon aus, dass ein Gesetz allein dazu führt, dass alle Missstände und Gefahren (...) verhindert werden.» Die Sicherheitsbehörden benötigten aber sowohl zur Prävention als auch zur Aufklärung die Speicherung von Verbindungsdaten. Das sähen auch SPD-Fachleute so.

Die SPD brachte eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der deutschen Sicherheitsbehörden ins Spiel. Diese müssten in der Lage sein, Terrorverdächtigen «24 Stunden auf den Füßen zu stehen», sagte Fraktionschef Thomas Oppermann am Freitag zum Abschluss einer Klausur der 193 Abgeordneten. Entscheidend sei, den Fahndungs- und Überwachungsdruck dauerhaft zu erhöhen. Den Unions-Vorstoß für die Vorratsdatenspeicherung wies Oppermann zurück.

Die Obfrau der Grünen im Bundestags-Innenausschuss, Irene Mihalic, sagte der «Mitteldeutschen Zeitung»: «Die Vorratsdatenspeicherung jetzt zu fordern, ist nicht zielführend, sondern eine Instrumentalisierung der Ereignisse.» Auch Linke-Fraktionsvize Jan Korte wies die CSU-Forderung zurück: «Das sind die üblichen Reflexe.» (dpa)

EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG

Urteil des EuGH vom 8.4.2014

Jens Wolf