Moskau. Bei Protesten in Russland war unter anderem Oppositionsführer Alexej Nawalny festgenommen worden. Nun sprach ein Gericht ein Urteil.

  • Bei landesweiten Protesten hatte die russische Polizei hunderte Demonstranten festgenommen
  • Unter den Festgesetzten war auch der bekannte Oppositionsführer Andrej Nawalny
  • Ein Gericht hat ihn nur einen Tage später verurteilt: Zu einer Haft- und einer Geldstrafe

Der festgenommene russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny ist von einem Moskauer Gericht zu 15 Tagen Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Einen Tag nach den landesweiten Protesten war er dem Haftrichter vorgeführt worden.

Der Arrest wurde mit dem Widerstand gegen Polizisten begründet. Für die Organisation der nicht erlaubten Demonstration in der Hauptstadt am Wochenende müsse er zudem 20.000 Rubel (etwa 320 Euro) zahlen, urteilte die Richterin Alessja Orechowa am Montag. Zur Begründung hieß es: Der Protest im Zentrum Moskaus habe den Straßenverkehr aufgehalten und die öffentliche Ordnung gestört.

Auch viele Minderjährige festgenommen

Landesweit waren Zehntausende Menschen nach einem Aufruf des Oppositionspolitikers Nawalny auf die Straße gegangen. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation OVD Info wurden allein in Moskau mehr als 1000 Demonstranten festgenommen. Dazu zählten viele Minderjährige.

Die Polizei sprach von 600 Festnahmen. Auch in anderen Städten gab es Dutzende Festnahmen, die international scharf kritisiert wurden.

Russische Regierung weist Kritik zurück

Der Westen hatte das Vorgehen der russischen Behörden kritisiert. Die russische Regierung wies dies am Montag zurück. Präsidialamtssprecher Dmitri Peskow sagte in Moskau, die Proteste am Sonntag seien illegal gewesen. Den Organisatoren warf er vor, Jugendliche für deren Teilnahme bezahlt zu haben.

Peskow bezeichnete die Demonstrationen als Provokation. Die Behörden seien besorgt, dass die Organisatoren die Menschen auch in Zukunft aufriefen, gegen Gesetze zu verstoßen. Die Moskauer Verwaltung hatte die zentrale Demonstration in der Hauptstadt untersagt. (dpa/sdo)

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