Berlin. Die geschäftsführende Bundesregierung bleibt wohl noch einige Wochen im Amt. Doch was darf sie entscheiden und was darf sie nicht?

Auch im neuen Bundestag sitzen aktuell noch dieselben Minister auf der Kabinettsbank. Die Bundesregierung bleibt nämlich geschäftsführend weiter im Amt – bis ein neuer Kanzler gewählt ist und neue Minister beruft. Doch was dürfen Kanzler und Minister geschäftsführend entscheiden?

Im Prinzip haben Kanzler und Minister dieselben Rechte, wie sie es auch in einer regulären Regierung haben. Nach Angaben des Bundestages dürfen allerdings keine neuen Minister ernannt werden. Scheidet ein Minister aus dem Amt aus, müsste also ein Mitglied der Regierung dessen Posten kommissarisch mitübernehmen.

Geschäftsführende Regierung kann Gesetze einbringen

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    Geschlossen kann die geschäftsführende Regierung auch Gesetzesentwürfe und sogar den Bundeshaushalt in den Bundestag einbringen. Das gilt allerdings als relativ unwahrscheinlich.

    Denn so lange es keine Koalition gibt, die gemeinsame inhaltliche Ziele verfolgt, kann sie auch keine Gesetzesvorschläge formulieren. Welche weiteren Rechte die geschäftsführende Regierung hat und was sie nicht darf, verrät unser Video (siehe oben).