Berlin. Mustafa flieht nach Deutschland, Frau und Töchter bleiben zurück im Krieg. Er will sie holen, der Staat sagt Nein. Ist das gerecht?

Fast jeden Nachmittag, so gegen halb eins, surrt Mustafas Handy und eine Nachricht aus dem Krieg poppt auf. Die Kinder seien von der Schule zurück, alle wohlauf wieder Zuhause, die acht Jahre alte Rand, die zwei Jahre jüngere Lamar. Mustafas Frau Alaa tippt die Sätze in ihr Handy und schickt sie ihrem Mann.

Nüchterne Worte, bloße Wasserstandsmeldungen aus dem Ausnahmezustand. Simulation eines Familienalltags, den es nicht mehr gibt. Jedes liebe Wort, jede in SMS verpackte Zärtlichkeit, würde alles nur noch schlimmer machen. Den Trennungsschmerz, die Ungewissheit, die Wut.

Im Kopf tobt die Angst

Am Nachmittag des 15. März dieses Jahres schreibt Alaa ihrem Mann: „Ich bin nervös. Rand ist noch nicht wieder von der Schule zurück.“ Mustafa antwortet: „Schreib mir bitte, wenn du von ihr hörst.“ Er googelt im Internet, liest die Meldung von Explosionen im Zentrum der syrischen Hauptstadt: „Dutzende Tote bei Sprengstoffanschlägen in Damaskus.“

Zwei Selbstmordattentäter sollen sich in die Luft gejagt haben, einer vor dem Justizpalast, der andere vor dem Gericht. In Mustafas Kopf tobt die Angst um seine Tochter. Ihr Schulbus fährt mitten durch die Stadt.

Mustafas Plan war ein ganz anderer

Aber Mustafa kann nichts tun. Er ist fast 3000 Kilometer Luftlinie entfernt von seiner Tochter.

Mustafa in seiner Unterkunft am Rande von Berlin.
Mustafa in seiner Unterkunft am Rande von Berlin. © Reto Klar | Reto Klar

Mustafa, 37 Jahre alt, sitzt vor dem Fenster in seinem Zimmer. Sein neues Zuhause ist 13 Quadratmeter groß, an der Wand steht ein alter Röhrenfernseher, auf dem Tisch etwas Obst und ein Becher Tee, im Regal ein paar Konservendosen und Geschirr, auf der Fensterbank neben dem Bett liegt der Koran in Miniaturausgabe. Auf große Zettel an der Wand hat er sich wichtige Vokabeln notiert, Berufsdeutsch, zum Beispiel „Arbeitsplatz“ oder „Betriebsklima“. Fotos seiner Familie hat er nur auf seinem Handy.

Hier in Raum 2.5 in einer Flüchtlingsunterkunft am äußersten Rand von Berlin endete Mustafas Flucht aus Syrien. Hier lebt er seit Dezember 2015, gemeinsam mit Irakern, Ukrainern, Afghanen. Und doch ist er allein.

Seit 2012 hat die Familie kein eigenes Zuhause mehr

Dabei war der Plan ein ganz anderer, als Mustafa Ende 2014 entscheidet, dass er weg muss aus Syrien. Weg vom Krieg, in dem sich die Truppen von Diktator Assad mit Milizen der Opposition und Terrorgruppen wie dem „Islamischen Staat“ bekämpfen. Ein Krieg, in dem ihn Aufständische der „Freien Syrischen Armee“ aus seinem Haus vertrieben hätten, erzählt Mustafa. Ein Land, in dem die Rebellen ihn einen Verräter nannten, weil er im eroberten Gebiet für ein staatliches Unternehmen gearbeitet hatte.

Irgendwann hatten ihn die Aufständischen im Visier. Die Familie zog zu den Großeltern, dann zu Alaas Schwestern. Sie leben seit 2012 ohne eigenes Zuhause. Der Krieg macht nicht vor ihrer Haustür halt.

Krieg trennt Familien

Dann ging Mustafa, allein. Aber seine Kinder und die Frau sollten bald folgen. Das ist zweieinhalb Jahre her.

Ein Krieg trennt Familien. Oft fliehen erst nur die Männer, weil das Geld für Schmuggler nur für einen reicht, und die Reise über das Meer und durch Grenzzäune gefährlich ist. So war es auch bei Mustafa. Er flieht über den Libanon und die Türkei, zahlt Schleusern 1500 Dollar für einen Platz im Motorboot in Richtung griechische Inseln, zweimal fällt mitten auf dem Meer der Motor aus. „Ich dachte, das war‘s“, sagt Mustafa.

In Athen bekommt er für 4000 Euro gefälschte Papiere, will mit dem Flieger nach Wien, gibt sich als Lette aus oder als Italiener. Erst beim siebten Versuch bemerken die Grenzbeamten nichts. Am 16. Juli 2015 erreicht Mustafa sein Ziel: Deutschland. So wie viele Hunderttausende andere Flüchtlinge in diesen Monaten und danach. Die allermeisten beantragen Asyl und genießen seitdem Schutz. Doch ist nicht jeder von ihnen gleich. Und da beginnt Mustafas Problem.

Mustafas Verfahren zog sich lange hin, der Antrag auf Flüchtlingsschutz wurde abgelehnt.
Mustafas Verfahren zog sich lange hin, der Antrag auf Flüchtlingsschutz wurde abgelehnt. © Reto Klar | Reto Klar

Fast 500.000 Menschen registrieren sich 2015 für Asyl in Deutschland. An manchen Tagen im Herbst kamen Zehntausend neue Geflüchtete über den Balkan an der deutschen Grenze an. Regierung, Behörden und Polizei geben die alte Ordnung auf. Nicht mehr jeder Einzelfall wird geprüft, Syrer müssen nur einen Bogen ausfüllen und erhalten den Status eines Flüchtlings. Mustafa ist nicht unter ihnen. Sein Verfahren zieht sich hin – warum, sagt ihm niemand. Der Krisenmodus raubt dem Land das geregelte Verfahren.

Es dauert ein Jahr, bis Mustafas Asylverfahren beginnt

Im Jahr darauf wächst der Stapel der Asylanträge bei den Behörden noch einmal um 700.000. Der Druck auf die Bundesregierung ist enorm. Die Koalition von Union und SPD verschärft die Asylgesetze. Und nicht mehr jeder Syrer gilt als politisch Verfolgter. Die Behörden sprechen vielen nur noch „subsidiären Schutz“ zu – sie dürfen nicht abgeschoben werden, weil die Gefahr für ihr Leben in der Heimat zu groß ist. Sie müssen ihren Aufenthaltstitel jedes Jahr erneuern. Und sie sollen zurück, sobald Frieden herrscht. Nur wann wird das in Syrien sein?

Es dauert ein Jahr, bis Mustafa sein Interview für den Asylantrag bei der Behörde hat. Zwei Wochen später, am 29. Juli 2016, schickt ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Post in seine Asylbewerberunterkunft in Berlin. Mustafa zittert, als er den Brief öffnet. Dann liest er, dass sein Antrag auf Flüchtlingsschutz abgelehnt sei. Er bekomme den Status „subsidiärer Schutz“ zugesprochen. Mustafa sagt, er habe danach vier Stunden auf dem Bett in seinem Zimmer gelegen und geweint. Er weiß, was das bedeutet.

Asyl, Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz – auf den ersten Blick sieht es nach bürokratischen Feinheiten aus. Jeder Titel berechtigt zum Aufenthalt in Deutschland, zu einem Integrationskurs, zum Arbeiten. Doch im März 2016 hatte die Bundesregierung das „Asylpaket II“ verabschiedet. Mehrere Paragrafen der Asylgesetze ändert die Koalition, darunter Nummer 104.

„Subsidiärer Schutz“ versus „Flüchtlingsschutz“

Der neue Zusatz, Absatz 13, verändert Mustafas Leben. Dort heißt es: Der Nachzug von Familien wird bis März 2018 für Ausländer ausgesetzt, die in Deutschland nur „subsidiären Schutz“ genießen. Allein 2016 erhalten 120.612 Syrer diesen Aufenthaltsstatus, 31.004 sind es von Januar bis April 2017. Tausende Syrer, aber auch Iraker und andere Flüchtlinge leben Monate und Jahre getrennt von Kindern, Frauen oder Männern.

Die Verbindung zu seiner Familie trägt er in seiner Hosentasche, das Handy. Am Nachmittag des 15. März, nach langen Minuten des Zitterns, bekommt Mustafa endlich eine neue Nachricht. Die Tochter sei wieder zuhause, ihr gehe es gut, schreibt seine Frau Alaa. Nach den Explosionen mitten in Damaskus musste ihr Schulbus lange an einem Checkpoint warten, deshalb war sie nicht pünktlich zurück.

Es seien diese Momente, sagt Mustafa, wo er alles nur noch verfluche. Den Krieg, die Flucht. Deutschland. Das Land, das ihr den Ehemann genommen habe, wie seine Frau sagt.

Wer darf ins Land kommen?

Ein Staat hat das Recht zu bestimmen, wer ins Land darf. Er muss Zuwanderung steuern und die Leistung zur Integration abwägen mit der Stärke des Arbeitsmarktes und der Kommunen. Das ist die eine Seite. Die andere ist der besondere Schutz der Familie, festgeschrieben in Artikel 6 des Grundgesetzes, manifestiert auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens.“

Die Bilder von Trecks von Geflüchteten auf Europas Autobahnen sind verblasst, die Zeltlager im griechischen Idomeni verschwunden, seitdem die Balkanstaaten ihre Grenzen mit Stacheldraht abschotten und die EU ein umstrittenes Abkommen mit der Türkei geschlossen hat. Menschen wie Mustafa hängen fest in Asylverfahren oder Klagen, sitzen in Integrationskursen oder Jobcentern. Das Getöse der großen Fluchtkrise ist leiser geworden.

Doch über die Frage, welche Familien von Flüchtlingen nach Deutschland kommen dürfen, ist ein neuer Kampf entfacht. Es geht um Grundrechte, die Souveränität eines Staates und die Frage: Schaffen wir das auch noch? Diese Frage fällt nun in den Bundestagswahlkampf.

„Maximal 200.000 bis 250.000 Flüchtlinge pro Jahr“

In der Union scheint die Sache ausgemacht. Der Familiennachzug bleibt ausgesetzt. Nicht nur bis März 2018, sondern am besten vorerst unbefristet. „Städte und Kommunen sind an der Grenze der Belastbarkeit“, sagt der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder. Sein CDU-Parteikollege Armin Schuster bekräftigt: „Deutschland kann auf Dauer maximal einen jährlichen Zuzug von 200.000 bis 250.000 Flüchtlingen bewältigen.“

Das schließe Familienmitglieder schon ein, die mit einem Visum aus Syrien oder Irak hinterherreisen. 2016 erteilen deutsche Botschaften rund 50.000 solcher Visa. Im ersten Quartal 2017 sind es 17.000. Setzen sich die Unionspolitiker mit ihrer Forderung durch, wäre die Trennung von Mustafa und seiner Familie „unbefristet“. Er sagt, dass er dann wohl nicht anders könne als zurückzugehen. Zu seiner Familie. Zurück in den Krieg.

Die Opposition hält dagegen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund zieht mit der Union mit – und geht sogar noch weiter. Die Bundesregierung solle sich für eine Änderung des EU-Rechts einsetzen und auch den Familiennachzug zu Menschen mit regulärem Flüchtlingsstatus beschränken, sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Nur wer selbst für seine Familie sorgen könne und eine Wohnung finde, dürfe Angehörige nachholen. Das dürften nur sehr wenige Flüchtlinge aus Syrien, Irak oder Afghanistan in den ersten Jahren in Deutschland schaffen.

Die Opposition hält dagegen. Die Grünen wollen mit einem eigenen Gesetzentwurf durchsetzen, dass der Familiennachzug wieder für alle Flüchtlinge möglich ist. Die Trennung von der Familie verhindere eine gelungene Integration, sagt Grünen-Politikerin Luise Amtsberg. Die Union rühre mit ihrer Politik an Menschenrechten. Amtsberg fordert: Artikel 13 des Aufenthaltsgesetzes soll aufgehoben werden.

„Wert der Familie kann kaum überschätzt werden“

Union und Opposition sind Gegner in dieser Debatte, aber ihre Haltungen sind klar. Bei der SPD ist das nicht so. Sie ist zerrissen zwischen Offenheit der Parteilinken und der flüchtlingsskeptischen Arbeiterschaft, die Konkurrenz und Kosten fürchtet. Die Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer gehen in die Offensive.

Wer sich täglich Sorgen um seinen Ehepartner und seine Kinder machen müsse, könne sich nur mit halbem Herzen Deutschland widmen, sagt Özoguz. „Den Wert der Familie kann – das müsste ja gerade die Union einsehen – kaum überschätzt werden.“ Die Ausnahmesituation vom Beginn 2016 sei zudem vorbei; und die Zahlen der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, deutlich zurückgegangen. Doch andere hochrangige Sozialdemokraten schweigen. Familienministerin Manuela Schwesig und Außenminister Sigmar Gabriel reagieren nicht auf Anfragen zum Familiennachzug.

Ein Gericht weist Mustafas Klage ab

Menschen wie Mustafa bleibt vor allem eines: die Unsicherheit. Wie wird eine neue Bundesregierung nach der Wahl im September über die Sperre für ihn und die vielen anderen Flüchtlinge entscheiden?

Mustafa ist Elektroingenieur, hat in Damaskus studiert und viele Jahre gearbeitet. Hier hat er Deutsch gelernt und seine syrischen Arbeitszeugnisse von der Behörde anerkennen lassen. Der Syrer schreibt Bewerbungen, sucht nach einer Wohnung. Bisher mit wenig Erfolg und vielen Absagen. Mustafa kämpft um seinen Neuanfang in Deutschland. Aber er kämpft auch für seine Familie.

Vor dem Verwaltungsgericht will er mit Hilfe einer Anwältin seinen Status anfechten – und die Anerkennung als Flüchtling nach Genfer Konvention erzwingen. Dann könnte er Frau und Kinder nachholen. So wie Mustafa sind Tausende Syrer gegen die Entscheidung der Behörde vor Gericht vorgegangen, rund 50.000 allein in 2016. In den meisten entschied der Richter sogar für den Geflüchteten. In Mustafas Fall aber weist das Gericht die Klage ab.

Im Januar setzt Mustafas Anwältin ein langes Schreiben an das Auswärtige Amt auf. Mustafas Geschichte sei ein Härtefall, der Zustand der Trennung über so viele Jahre nicht länger haltbar. Der Frau fehle das Geld, ihre Kinder zu versorgen. Brot, Gemüse oder Fleisch seien rar und teuer. Wasser und Strom gebe es in Damaskus nur wenige Stunden am Tag. Vor allem die jüngere Tochter leide psychisch unter dem Fehlen des Vaters, diagnostiziert ein syrischer Arzt.

Ein Verein setzt sich für die Flüchtlinge ein

Zwei Wochen später antwortet eine Angestellte des Ministerium, Referat 508-9, Visumsrecht. Ausnahmen für einen Familiennachzug gebe es nur bei „dringender Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen“. Man habe den Sachverhalt geprüft. Ein Härtefall liege nicht vor, die Informationen würden „nicht auf ein Schicksal hinweisen, das sich von gleich gelagerten Fällen in besonderem Maße unterscheidet“. Und dann noch: Man bedauere die Trennung der Familie.

Politiker streiten über das Schicksal der Familien – doch in Tausenden Fällen streiten auch Flüchtlinge vor Gericht mit dem deutschen Staat. Mustafas Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht in Berlin, eine Klage gegen die Sperre des Familiennachzugs und die negative Härtefall-Entscheidung läuft. Mustafa sagt, er werde nicht aufgeben.

Seine Anwältin Sigrun Krause sagt: „Wer seine Familie bei sich hat, kann sein Leben in hier besser gestalten. Ein Geflüchteter hat den Rückhalt, den sie oder er benötigt, um eine fremde Sprache zu erlernen, in einem fremden Land anzukommen.“ Gemeinsam mit einer Anwältin und einer Politologin hat Krause den Menschenrechtsverein „JUMEN e.V.“ gegründet. Derzeit führen sie fünf Verfahren für Flüchtlinge. Ihre Prozesse sind auch eine Kampfansage an die Politik der Bundesregierung.

Die Töchter fragen: Warum ist Papa nicht da?

Mustafa sitzt vor dem Fenster seines Zimmers, holt sein Handy aus der Hosentasche und wählt Alaas Nummer. Im Videochat sieht man seine junge Frau, sie trägt ein weißes Kopftuch, hat eine weiche Stimme. Sie erzählt von ihrer Angst um die Kinder, die jeden Tag die dumpfen Einschläge der Mörsergranaten hören, das Fauchen der Kampfjets, das Knattern der Hubschrauber. Der Tochter habe sie neulich verboten, zur Geburtstagsfeier einer Freundin zu gehen. Das Haus liege in einem umkämpften Gebiet.

Jeden Tag telefoniert Mustafa mit seiner Frau. Nur sehr selten schalten sie dabei das Bild für den Videochat auf dem Handy ein – zu schmerzhaft sei es für beide, den anderen zu sehen. Und doch nicht bei ihm zu sein.

Elternabend ohne den Vater

Manchmal bricht die Handyverbindung ab, manchmal kann Alaa nicht weitersprechen, weil sie weinen muss. Dann erzählt sie, dass sie vor den Ferien mit den Kindern in der Schule gewesen sei, zum Elternabend. Andere Schüler waren dort, die Klasse traf sich zum Abschluss. Rand, die ältere Tochter, habe dann gefragt, warum sie wieder ohne ihren Vater zur Schule müsse. Warum sie kein normales Leben führen könne.

Mustafa hört zu, hält das Handy in der Hand, als seine Frau diese Geschichte erzählt. Sein Kinn zittert, in seinen Augen sammeln sich Tränen. „Ich rufe dich gleich noch mal an“, sagt Mustafa. Dann legt er auf.