Washington. Mehrfach sagten US-Gerichte bereits Nein zu Trumps Einreisestopp. Jetzt soll sich der Oberste Gerichtshof mit dem Dekret befassen.

Das Oberste Gericht der USA soll auf Wunsch des Justizministeriums klären, ob Präsident Donald Trump das Recht zur Verhängung eines Einreisestopps für Menschen aus sechs überwiegend islamischen Ländern hat. Justizminister Jeff Sessions teilte mit, seine Behörde werde den entschiedenen Kampf für die Verteidigung der Machtbefugnisse und der Pflichten der Regierung fortsetzen und suche deswegen die Klärung vor dem Supreme Court.

Zuvor hatte ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Virginia ein Urteil aus erster Instanz aufrecht- und das Einreiseverbot somit weiter angehalten. Einen Zeitpunkt für eine Befassung oder Verhandlung des Supreme Court gibt es noch nicht.

Einreise-Dekret sorgte für Protest in der ganzen Welt

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. Trump hatte den Einreisestopp eine Woche nach Amtsantritt per Dekret verhängt. Es hatte für Durcheinander und Proteste in aller Welt gesorgt.

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. Das Weiße Haus milderte den Erlass daraufhin an mehreren Stellen ab, so wurde die Zahl der betroffenen Länder von sieben auf sechs reduziert. Auch diese Fassung scheiterte vor zwei Gerichten.

Mehrheit der Richter hält Einreiseverbot für verfassungswidrig

Die erste der beiden Berufungen wurde am Donnerstag mit 10:3 Richterstimmen abschlägig beschieden. Zur Begründung hieß es, der Einreisestopp könnte gegen den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit verstoßen. Trump habe im Wahlkampf von einem „kompletten Einreisestopp für Muslime“ gesprochen. Die Richter zitierten aus Wahlkampfreden und Tweets Trumps. Dies könnte diskriminierend gegenüber Muslimen sein.

Das Weiße Haus begründet Trumps Maßnahme stets mit Interessen der nationalen Sicherheit, über die der Präsident die Entscheidungsbefugnis habe. Dem schloss sich Sessions an: „Der Präsident ist nicht verpflichtet, Menschen aus Ländern hereinzulassen, die Terrorismus unterstützen oder ihm Schutz bieten, solange er nicht überzeugt ist, dass sie angemessen überprüft werden und für die USA kein Sicherheitsrisiko darstellen.“

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    In einem weiteren Berufungsverfahren aus dem Staat Hawaii steht die Entscheidung eines Gerichts in Seattle (Staat Washington) noch aus. (dpa)