Berlin. Justizminister Heiko Maas bekam für seinen Gesetzentwurf gegen Hass im Netz heftigen Gegenwind. Im Bundestag verteidigte er ihn nun.

  • Justizminister Heiko Maas wird für seinen Gesetzentwurf gegen Hassrede kritisiert
  • Kritiker fürchten eine Privatisierung des Rechts, wenn Facebook oder Twitter über Meinungsfreiheit entscheiden sollen
  • Maas verteidigte den Gesetzentwurf im Bundestag

Nach massiver Kritik hat Justizminister Heiko Maas seinen umstrittenen Gesetzentwurf gegen Hass und Hetze im Internet verteidigt. „Hass im Netz ist der wahre Feind der Meinungsfreiheit“, sagte der SPD-Politiker am Freitag im Bundestag. „Die gängige Praxis zeigt, es wird nicht zu viel gelöscht, sondern leider viel zu wenig gelöscht.“

Mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz will die schwarz-rote Regierung die sozialen Netzwerke zwingen, sogenannte Hate Speech (dt.: Hassrede) konsequenter zu entfernen. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen Facebook, Twitter und Co. sieben Tage Zeit. Wer dem nicht nachkommt, muss mit saftigen Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro rechnen.

Kritik von Linken und Grünen

In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs forderten Union und Opposition im Bundestag Änderungen. Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte kritisierte, die rechtliche Beurteilung von Inhalten werde nach den Plänen von Maas privaten Unternehmen überantwortet.

Der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz sagte, das Gesetz sei damit eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Er kritisierte zudem die geplante Regelung, nach der soziale Netzwerke künftig Auskunft über die Identität mutmaßlicher Täter können. Damit könne praktisch jeder zu Facebook gehen, um die Identität einer missliebigen Person zu bekommen, sagte er.

Maas will gegen Hass-Kommentare im Internet vorgehen

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    Vorwurf der Privatisierung von Meinungsfreiheit

    Kritiker fürchten eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wenn von Plattformen entschieden würde, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. „Wir müssen die großen Anbieter hart in die Pflicht nehmen, dürfen sie aber nicht in eine Richterrolle pressen“, sagte der Grünen-Fraktionsvize, Konstantin von Notz.

    Maas wies darauf hin, dass die Netzwerke bereits jetzt strafbare Inhalte nicht ignorieren dürfen. Das sei unter anderem im Telemediengesetz verankert. Auch andere Befürworter des Entwurfs hoben die konsequentere Umsetzung bestehenden Rechts hervor. (dpa/epd))