Berlin. Ein Besuch in einem ehemaligen KZ bringe fast jeden zum Nachdenken, sagt der Zentralrat der Juden. Besuche sollten zur Pflicht werden.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland (ZdJ), Josef Schuster, hat sich dafür ausgesprochen, gezielter gegen den Antisemitismus muslimischer Flüchtlinge vorzugehen. Es sei wichtig, „antisemitische Einstellungen in den Integrationskursen zu einem zentralen Thema zu machen“, sagte er der „Welt am Sonntag“.

„Vielleicht ließe es sich einrichten, dass Kursteilnehmer eine KZ-Gedenkstätte oder ein jüdisches Museum besuchen.“ Zeitlich begrenzte Integrationskurse könnten aber auch keine Wunder bewirken. Die Beauftragte der Bundesregierung für Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoguz, unterstützte den Vorschlag. Die Herausforderung sei, Menschen deutsche Geschichte zu vermitteln, „die wenig über den Holocaust wissen und von denen viele aus Ländern kommen, in denen Konflikte mit Israel zu pauschalen negativen Ansichten über Juden geführt haben“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion.

Besuche müssten vorbereitet werden

Özoguz erklärte: „Der Besuch einer Gedenkstätte wäre deshalb eine gute Ergänzung des Integrationskurses, erste positive Erfahrungen gibt es bereits.“ Solche gemeinsamen Besuche und Gespräche in jüdischen Gedenkstätten gingen mitten ins Herz, und wohl kaum jemand werde dabei nicht nachdenklich, sagte die Staatsministerin im Kanzleramt. „Die Besuche sollten allerdings von Experten gut vorbereitet sein“, so die Flüchtlingsbeauftragte weiter.

Der ZdJ-Präsident Schuster bescheinigte der Bundesregierung, bei der Integration der Flüchtlinge „viel und Gutes“ geleistet zu haben. „Wer aber glaubt, die Integration könne innerhalb von zwei Jahren gelingen, der irrt. Wenn ich etwa auf die Integration der jüdischen Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion in den 90er-Jahren zurückblicke, dann kann ich nur sagen: Eine vollständige Integration dauert eine, wenn nicht sogar zwei Generationen“, mahnte Schuster.

Er sprach sich zugleich gegen ein Kopftuchverbot für Staatsbedienstete aus: Er halte ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst für problematisch. Er glaube nicht, „dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist“. Auch Beamte sollten „die Zeichen ihrer Religion tragen dürfen, solange sie ihre Entscheidungen neutral fällen und sich neutral verhalten“, sagte er. (kam/dpa)