Berlin. Politiker wollen einen Auftritt des türkischen Präsidenten in Deutschland verhindern. Ein Staatsrechtler bezweifelt, dass das möglich ist.

Eine Ankündingung des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim sorgt seit dem Wochenende für Diskussionen: Auch Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan soll nach Deutschland kommen. Die NRW-Landesregierung und zahlreiche Politiker wollen den Auftritt verhindern. Aber lässt er sich überhaupt verbieten?

Staatsrechtler  Ulrich Battis.
Staatsrechtler Ulrich Battis. © imago/Müller-Stauffenberg | imago stock&people

Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis sieht kaum Chancen, Erdogan einen Wahlkampfauftritt zu verweigern. „Wenn sich der türkische Staatspräsident nur auf Wahlkampf beschränkt, dann ist ein Auftritt unproblematisch“, sagt Battis im Gespräch mit unserer Redaktion. Nach dem Versammlungsrecht sei es Erdogan erlaubt, im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung zu seinen Landsleuten zu reden.

Theoretisch kann Erdogan die Einreise verwehrt werden

Anders liegt der Fall, wenn Erdogan sich in seinen Reden nicht nur auf die Türkei bezieht, sondern sich in unzulässiger Weise in die Innenpolitik Deutschlands einmische. Wäre dies absehbar, könne man Erdogan die Einreise verweigern. „Diplomatisch kann sich die Bundesregierung dies aber nicht leisten“, ist sich Ulrich Battis sicher – zumal vor der Einreise bekannt sein müsste, was Erdogan bei einer möglichen Wahlkampfveranstaltung sagen würde.

Proteste gegen Yildirim-Rede in Oberhausen

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    Obwohl es juristisch kaum Handhabe gibt, drängt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens darauf, einen Auftritt Erdogans zu verhindern. Erdogan war 2008 und 2014 in Köln und Berlin öffentlich im Rahmen eines Staatsbesuches aufgetreten, Ministerpräsident Binali Yildirim sprach am vergangenen Samstag vor mehreren Tausend Anhängern in Oberhausen.

    Auch aus Bayern kommt Kritik: CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer empfiehlt Erdogan auf Twitter, sich um die Pressefreiheit im eigenen Land und nicht um Wahlkampfauftritte in Deutschland zu kümmern.

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    Es bleibt nur der diplomatische Weg

    Wollen Scheuer und die NRW-Landesregierung einen Besuch Erdogans verhindern, bleibt ihnen wohl nur der diplomatische Weg. Dieser sieht vor, dass die Türkei in einer Verbalnote den Besuch Erdogans ankündigt und die Bundesregierung dann über den Besuch entscheidet. Wie die beiden Sprecher der Bundesregierung (Seibert) und des Auswärtigen Amtes (Schäfer) auf einer Pressekonferenz am Montag mitteilten, liege eine solche Anfrage aus der Türkei allerdings noch nicht vor.

    Einmal wurde bereits eine Rede von Recep Tayyip Erdogan bei einer Wahlkampfveranstaltung verboten. Ende Juli 2016 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster verboten, dass Erdogan bei einer Demo in Köln per Videoschalte zu seinen Landsleuten spricht. Die Begründung des Gerichtes: Redner auf einer Demonstration müssen nach dem Versammlungsrecht physisch anwesend sein. Dies war Erdogan im Sommer vergangenen Jahres aber nicht. Dies könnte in diesem Frühjahr allerdings anders aussehen, wenn man der Ankündigung von Binali Yildirim Glauben schenkt.