Home Politik Von Edathy bis Sarrazin – Das Ausschlussverfahren ist die schärfste Sanktion gegen Parteimitglieder. Wir zeigen einige prominente Fälle. Ausschlussverfahren Parteien gegen Politpromis 13.02.2017, 16:07 Uhr • Lesezeit: 1 Minute Von Edathy bis Sarrazin – Das Ausschlussverfahren ist die schärfste Sanktion gegen Parteimitglieder. Wir zeigen einige prominente Fälle. Das Ausschlussverfahren ist die schärfste Sanktion gegen Parteimitglieder und ein in Deutschland eher seltener Vorgang. Gegen Björn Höcke – dem Entfant Terrible der AfD – wurde am 13. Februar ein Parteiausschlussverfahren beschlossen. Der Fall landet nun vor dem Schiedsgericht des AfD-Landesverbandes. © dpa | Hendrik Schmidt Begründet wurde dieser Schritt mit Höckes Rede zum deutschen Geschichtsverständnis am 17. Januar in Dresden. Darin hatte er eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert und beklagt, die positiven Elemente der deutschen Historie würden im Vergleich zu den Gräueltaten der Nazi-Zeit nicht genügend beachtet. © dpa | Martin Schutt Thilo Sarrazin: In seinem Bestseller „Deutschland schafft sich ab“ hatte der frühere Berliner Finanzsenator und Bundesbank-Vorstand umstrittene Thesen über muslimische Zuwanderer und „kleine Kopftuchmädchen“ verbreitet. Mit dem Versuch, Sarrazin aus der SPD auszuschließen, erlitt die Parteiführung im Jahr 2011 jedoch Schiffbruch. © imago | Thomas Lebie Beide Seiten verständigten sich auf eine gütliche Einigung. Sarrazins Verbleib in der Partei wurde damals jedoch von vielen Beobachtern als Niederlage für die SPD-Spitze beurteilt. © REUTERS | REUTERS / HEINZ-PETER BADER Sebastian Edathy: Wegen Vorwürfen um den angeblichen Besitz von kinderpornografischen Fotos wollte die SPD-Spitze den früheren Bundestagsabgeordneten ausschließen. Damit scheiterte sie im Jahr 2015 jedoch vor der Bezirksschiedskommission der SPD Hannover, die einen schweren Schaden für die Partei als nicht nachweisbar einstufte. © Getty Images | Adam Berry In einem Berufungsverfahren einigte man sich dann auf einen Kompromiss: Danach bleibt Edathy zwar in der Partei, aber er muss seine Rechte als SPD-Mitglied für fünf Jahre ruhen lassen. © imago | Wiegand Wagner Wolfgang Clement: Der frühere SPD-Vize und Bundeswirtschaftsminister warnte im Januar 2008 indirekt davor, bei der Hessen-Wahl die SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti zu wählen. Drei SPD- Gruppierungen beantragten daraufhin Clements Ausschluss wegen „parteischädigender Äußerungen“. © imago | Wolf P. Prange Nach monatelangem Streit entschied sich die Bundesschiedskommission gegen den Ausschluss und beließ es bei einer Rüge. Clement fand diese Rüge jedoch „unangemessen“ und trat im November 2008 aus der SPD aus – nach fast 40 Jahren. © imago | Gerhard Leber Martin Hohmann: Wegen einer als antisemitisch kritisierten Rede wurde der damalige Bundestagsabgeordnete im Jahr 2004 aus der CDU ausgeschlossen. Indem er Juden in Zusammenhang mit dem Begriff „Tätervolk“ brachte, habe er der Partei schweren Schaden zugefügt, entschied damals das Landesparteigericht der hessischen CDU. © picture-alliance / dpa/dpaweb | dpa Picture-Alliance / Peer Grimm Hohmann fühlte sich falsch verstanden. Seine Klage gegen den Rauswurf wurde jedoch in mehreren Instanzen abgewiesen. © imago | Hoffmann dpa Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant. Jetzt Anmelden! Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.