Stuttgart. Bislang dürfen Ermittler von DNA-Spuren nur das Geschlecht bestimmen. Daran regt sich nun Kritik. Denn möglich ist sehr viel mehr.

Für die Ermittlung von Tätern bei schweren Verbrechen sollten aus Sicht des Landeskriminalamt-Chefs (LKA) von Baden-Württemberg die Möglichkeiten der DNA-Analyse stärker genutzt werden als bisher. „Das würde uns einen großen Schritt nach vorne bringen“, sagte Ralf Michelfelder der Deutschen Presse-Agentur.

Bisher darf von DNA-Spuren nur das Geschlecht bestimmt werden, aber nicht äußere Merkmale wie Augen-, Haut- und Haarfarbe. Für eine Ausweitung der Analysen müssten die Gesetze geändert werden. Dafür hatten sich zuletzt einige CDU-Minister im Land ausgesprochen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zeigte sich offen für eine Diskussion darüber.

Angaben zu Alter, Gewicht und Größe möglich

„Die DNA ist ein stummer Zeuge – ein Zeuge wie jeder andere auch. Wir wollen nicht mehr sehen als das, was ein anderer Zeuge sehen und berichten kann“, sagte Michelfelder, der frühere Polizeipräsident von Aalen. Die Wissenschaft sei vorangeschritten. Ermittler könnten aber aus Gründen des Datenschutzes heute bei Weitem nicht alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen.

Der 56-Jährige sprach sich angesichts größerer Freiräume etwa in den Niederlanden für eine einheitliche europäische Regelung aus. Es sei auch möglich, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, aber nicht absoluten Sicherheit, Informationen zu Alter, Gewicht, Größe und zur biogeografischen Herkunft zu gewinnen.

Weitere Ausrüstung nötig

Dafür seien neben einer Gesetzesänderung auch weitere Ausrüstungen nötig. Die Gefahr, dass über die DNA-Analyse auch Krankheitsbilder ermittelt, gespeichert und weitergeleitet werden könnten, sieht der Chefermittler nicht: „Das ist eindeutig nicht unser Interesse.“

Mit Blick auf den Fall der vergewaltigten und getöteten Studentin in Freiburg sagte Michelfelder, dass dort viele Männer gar nicht erst dem Verfahren einer DNA-Analyse hätten unterzogen werden müssen. „Es können viele Unverdächtige geschont werden. Wir könnten Zeit sparen, wenn im Einzelfall beispielsweise kein Massen-Gentest mehr nötig wäre“, meinte er.

LKA-Chef für Nennung von Nationalitäten

Demnach hätten die am Tatort in Freiburg gesicherten Spuren – bei einer tiefergehenden Analyse – den Kreis der Verdächtigen deutlich einschränken können. In Untersuchungshaft sitzt ein 17 Jahre alter Flüchtling. Der Minderjährige war im vergangenen Jahr ohne Begleitung nach Deutschland eingereist.

Zudem sprach sich Michelfelder für einen offenen Umgang mit der Nennung von Nationalitäten bei Tätern aus, sofern dies für die Straftat von Belang ist. „Sonst könnte leicht der Eindruck entstehen, wir würden etwas unter den Tisch kehren“, sagte er. Es bestehe die Gefahr, dass sich im Fall einer Nicht-Nennung von Nationalitäten schwerer Straftaten Gerüchte bilden – zum Nachteil anderer Bevölkerungsgruppen.

„Überwiegende Mehrheit verhält sich gesetzestreu“

Die Polizei in Baden-Württemberg nennt in Pressemitteilungen die Nationalitäten mutmaßlicher Täter. Der Kodex des Deutschen Presserats sieht allerdings vor, dass die Nationalität nur bei einem „begründbaren Sachbezug“ genannt wird.

Zur Befürchtung vieler Menschen in Deutschland, dass mit der Einreise Hunderttausender Flüchtlinge auch die Kriminalitätsrate steige, sagte Michelfelder: „Die weit überwiegende Mehrheit verhält sich gesetzestreu.“ Gleichwohl gebe es bei Zunahme der Einwohnerzahl auch einen Anstieg der Kriminalität. „Die Menschen sind in der Realität angekommen und eben auch im Kriminalitätsgeschehen“, sagte Michelfelder. (dpa)