Berlin. Pegida-Anhänger, die den Grünen Beck auf Facebook beleidigten, müssen keine Strafe fürchten. Der Politiker kritisiert die Entscheidung.

Die Verfahren gegen Pegida-Anhänger, die auf Facebook Morddrohungen gegen den Grünen-Politiker Volker Beck ausgesprochen hatten, sind größtenteils eingestellt worden. Das geht aus Briefen der damit befassten Staatsanwaltschaften an Beck hervor, die dieser Redaktion vorliegen.

Der Bundestagsabgeordnete hatte im Dezember 2015 Pegida-Anhänger angezeigt, die auf der Facebook-Seite des islamfeindlichen Bündnisses dazu aufgerufen hatten, ihn zu schächten oder zu töten. Auslöser war damals ein Interview, in dem Beck Religionsfreiheit auch für Juden und Muslime gefordert hatte – wozu auch das Schächten von Tieren aus religiösen Gründen und die Beschneidung gehöre.

Beschuldigte nicht vorbestraft

In einem Fall muss ein Mann 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Er hatte auf Facebook geschrieben: „In (gemeint offensichtlich „Ihn“) als Test schächten und Familie!!!!!!“ Das Verfahren gegen den Mann wird laut dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld „vorläufig eingestellt, weil sich der Beschuldigte, der nicht vorbestraft ist, geständig gezeigt und sein Verhalten glaubhaft bedauert hat“.

Andere Verfahren wurden ohne Zahlungen eingestellt. So hatte etwa ein Mann geschrieben: „Dann verpasst ihm doch ein Kopftuch, beschneidet ihn, schächtet ihn...“ Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte das Ermittlungsverfahren ein. Ein anderer Facebook-Nutzer hatte geschrieben: „Lasst uns Volker Beck ein Kopftuch auf den Kopf setzen, dann beschneiden wir ihn und letztendlich schächten wir ihn betäubungslos. Das wäre purer Spass und vor allem in seinem Interesse!! Wer ist dabei ...“

Beck fordert konsequente Anwendung des Rechts

Volker Beck kritisierte die Staatsanwaltschaften. „Wer mich schächten oder erschießen möchte, muss in der Regel keine Strafe fürchten“, sagte Beck dieser Redaktion. „Mit diesen alltäglichen Drohungen muss ich leben.“ Er sorge sich aber um Menschen, „die sich ebenfalls für Flüchtlinge und gegen Hass engagieren, die sich alleingelassen fühlen“. Daher solle die Justizministerkonferenz darüber beraten, ob für die Bekämpfung des Hasses im Netz nicht mehr Ermittlungskapazitäten mobilisiert werden können. Beck fordert keine neuen Gesetze, „sondern eine konsequente Anwendung des bestehenden Rechts“. (FMG)