Berlin. Wer beim Jobcenter falsche Angaben macht, muss künftig mit Geldstrafen von bis zu 5000 Euro rechnen. Laut „Bild“ droht sogar Haft.

Wer bei den Hartz-Behörden wichtige Angaben „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ macht, soll künftig mit einem Bußgeld belegt werden können. So steht es offenbar in einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter und Arbeitsämter, wie die „Bild“-Zeitung am Montag berichtet (Bezahlangebot).

Das Bußgeld könnte demnach bis zu 5000 Euro betragen. Es muss sich laut „Bild“ aber um Informationen handeln, die für die Ermittlung der Stütze maßgeblich sind, zum Beispiel, wenn eine Erbschaft verschwiegen wird und ein Hartz-IV-Empfänger deswegen mehr Geld bekommt, als ihm zusteht. Bei leichten Vergehen sollen die Behörden künftig außerdem Verwarngelder bis zu 55 Euro verhängen dürfen – statt bislang maximal 50 Euro.

Wer sich weigert, kann ins Gefängnis kommen

Wer sich weigert, die Verwarn- oder Bußgelder zu zahlen, kann laut „Bild“ sogar in Erzwingungshaft kommen. Die solle vor allem bei denen angewandt werden, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht“ haben. Ausländer, die mit mehr als 1000 Euro Bußgeld belegt würden, müssten der Ausländerbehörde mitgeteilt werden. (küp)