Berlin. Laut Gesetzentwurf soll es Beamten künftig verboten werden, ihr Gesicht zu verschleiern. Denn das erschwere die Integration, heißt es.

Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll es Beamten verboten werden, Schleier oder Tücher zu tragen, die das Gesicht verbergen. Das berichtet der „Spiegel“ und beruft sich auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium.

Zur Begründung heißt es, eine Vollverschleierung erschwere die Integration, sei frauenverachtend und stehe im Widerspruch zur Gleichberechtigung.

Verschleierte Personen sollen Gesicht zeigen müssen

Das geplante Verbot zielt demnach auf Kleidungsstücke wie etwa den Nikab und die Burka, die aus religiösen Gründen getragen werden. Diese Kleidungsstücke lassen kaum die Augen erkennen. Wer sein Gesicht verberge, schränke die „Möglichkeiten des Kennenlernens und des Einschätzens der Persönlichkeit“ stark ein, heißt es in dem Entwurf. „Offene Kommunikation ist prägend für das Zusammenleben in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft“.

Unterschiede von Burka, Niqab und Co.

Burka, Niqab, Hidschab: In der islamischen Welt tragen Frauen verschiedene Verschleierungen. Sie unterscheiden sich stark voneinander. Die extremste Form der Verschleierung ist die Burka. Das Ganzkörpergewand, das die Augen mit Stoff verdeckt, ist vor allem in Afghanistan und Pakistan verbreitet. In Afghanistan sind die Burkas meist blau, sie werden aber auch in anderen Farben gefertigt. Am meisten verbreitet in europäischen Ländern sind...
Burka, Niqab, Hidschab: In der islamischen Welt tragen Frauen verschiedene Verschleierungen. Sie unterscheiden sich stark voneinander. Die extremste Form der Verschleierung ist die Burka. Das Ganzkörpergewand, das die Augen mit Stoff verdeckt, ist vor allem in Afghanistan und Pakistan verbreitet. In Afghanistan sind die Burkas meist blau, sie werden aber auch in anderen Farben gefertigt. Am meisten verbreitet in europäischen Ländern sind... © imago/Paulo Amorim | imago stock&people
... die schwarzen Burkas. Die Vollverschleierung dient auch dazu, ärmere Kleidung zu verbergen. Bis zum Ende der Taliban-Herrschaft in Afghanistan galt eine Burka-Pflicht. Trotzdem verlassen die meisten Frauen das Haus nach wie vor nicht ohne die Verschleierung.
... die schwarzen Burkas. Die Vollverschleierung dient auch dazu, ärmere Kleidung zu verbergen. Bis zum Ende der Taliban-Herrschaft in Afghanistan galt eine Burka-Pflicht. Trotzdem verlassen die meisten Frauen das Haus nach wie vor nicht ohne die Verschleierung. © REUTERS | © Gonzalo Fuentes / Reuters
Das zweite traditionelle Kleidungsstück der Vollverschleierung ist der sogenannte Niqab. Der Unterschied zur Burka besteht darin, dass die Augenpartie sichtbar ist. Seinen Ursprung hat der Niqab in der Beduinen-Kultur auf der Arabischen Halbinsel, er diente in erster Linie als Sonnenschutz. Es gibt wie auch bei den anderen Kleidungsstücken diverse Variationen. Der einfache Niqab wird hinter dem Kopf verknotet, eine andere Variante wird mit einem Stirnband befestigt. Vor allem...
Das zweite traditionelle Kleidungsstück der Vollverschleierung ist der sogenannte Niqab. Der Unterschied zur Burka besteht darin, dass die Augenpartie sichtbar ist. Seinen Ursprung hat der Niqab in der Beduinen-Kultur auf der Arabischen Halbinsel, er diente in erster Linie als Sonnenschutz. Es gibt wie auch bei den anderen Kleidungsstücken diverse Variationen. Der einfache Niqab wird hinter dem Kopf verknotet, eine andere Variante wird mit einem Stirnband befestigt. Vor allem... © Gwendoline Le Goff / PanoramiC
... in Ägypten, Syrien, Jordanien und dem Irak tragen Frauen den Niqab. Aber auch in anderen nordafrikanischen Ländern ist die Vollverschleierung verbreitet. Die Verbote in den europäischen Ländern betreffen die Burka und auch die Niqabs – und somit alle Formen der Vollverschleierung. Der Niqab wird gewöhnlich kombiniert mit dem sogenannten Tschador. Dieser wird auch allein getragen, ...
... in Ägypten, Syrien, Jordanien und dem Irak tragen Frauen den Niqab. Aber auch in anderen nordafrikanischen Ländern ist die Vollverschleierung verbreitet. Die Verbote in den europäischen Ländern betreffen die Burka und auch die Niqabs – und somit alle Formen der Vollverschleierung. Der Niqab wird gewöhnlich kombiniert mit dem sogenannten Tschador. Dieser wird auch allein getragen, ... © dpa | Boris Roessler
... so dass die Frauen sehr viel mehr Gesicht zeigen. Der Tschador ist vor allem im Iran verbreitet. Die Frauen tragen diesen Umhang um Kopf und Körper, wobei die Motive dafür ganz unterschiedlich sind. Für einige Berufszweige ist diese Verschleierung sogar verpflichtend, zum Beispiel in Schulen.
... so dass die Frauen sehr viel mehr Gesicht zeigen. Der Tschador ist vor allem im Iran verbreitet. Die Frauen tragen diesen Umhang um Kopf und Körper, wobei die Motive dafür ganz unterschiedlich sind. Für einige Berufszweige ist diese Verschleierung sogar verpflichtend, zum Beispiel in Schulen. © imago / Xinhua
Vor der islamischen Revolution galt im Iran vorübergehend ein Verbot des Hijabs und somit jeglicher Verschleierung. Später durften Frauen nur noch mit Hijab für staatliche Institutionen arbeiten und letztlich wurde der Tschador für alle Mädchen und Frauen ab neun Jahren verpflichtend eingeführt.
Vor der islamischen Revolution galt im Iran vorübergehend ein Verbot des Hijabs und somit jeglicher Verschleierung. Später durften Frauen nur noch mit Hijab für staatliche Institutionen arbeiten und letztlich wurde der Tschador für alle Mädchen und Frauen ab neun Jahren verpflichtend eingeführt. © imago/JOKER | imago stock&people
Der Hidschab, das Kopftuch, ist die häufigste Form der Verschleierung. Ein einfaches Kopftuch bedeckt Haare, Ohren und den Hals. In zahlreichen muslimischen Ländern ist diese Form der Verschleierung Pflicht.
Der Hidschab, das Kopftuch, ist die häufigste Form der Verschleierung. Ein einfaches Kopftuch bedeckt Haare, Ohren und den Hals. In zahlreichen muslimischen Ländern ist diese Form der Verschleierung Pflicht. © imago/ZUMA Press | imago stock&people
Für viele Frauen ist das Kopftuch nicht nur Bekenntnis zu ihrer Religion, sondern auch ein Ausdruck von Modebewusstsein.
Für viele Frauen ist das Kopftuch nicht nur Bekenntnis zu ihrer Religion, sondern auch ein Ausdruck von Modebewusstsein. © imago/ZUMA Press | imago stock&people
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Lediglich für Polizisten, Soldaten und andere Beamte in Uniform sind Schleier bisher kategorisch ausgeschlossen. Die Uniform ist als Dienstkleidung in der Regel bis ins Detail festgeschrieben – ein Schleier würde von diesen Dienstvorschriften abweichen.

Grenzen gibt es in der Schule

Zudem gab es Einzelfallentscheidungen von Gerichten zum Tragen eines Schleiers im öffentlichen Raum beziehungsweise in Amtsstuben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Jahr 2014 entschieden, dass einer Schülerin das Tragen eines Vollschleiers im Unterricht verwehrt werden könne, da er die offene Kommunikation störe. Das Gericht erklärte, dass zwar die Religionsfreiheit im Grundgesetz festgeschrieben sei, die Schulpflicht aber eben auch. Da sich das Urteil auf die beidseitige Kommunikation an Schulen bezieht, lässt sich auch schließen, dass es Lehrern ebenfalls untersagt ist, Vollverschleierung zu tragen.

Beim Kopftuch ist dies nicht der Fall. Wie „Spiegel Online“ schreibt, ist das Tragen eines Kopftuches deshalb auch seit zwei Jahren für Beamte ausdrücklich erlaubt. Ein Erlass des Bundesinnenministeriums lege dies fest.

Gesetzesentwurf betrifft auch normale Bürger

Der geplante Gesetztesentwurf der Regierung sieht aber auch eine Regelung für Nicht-Beamten vor. Laut des Gesetzentwurfs sollen alle verschleierten Personen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn ihre Identität festgestellt werden muss. Das betrifft etwa Passkontrollen, Gerichtsverhandlungen oder auch Stimmabgaben im Wahllokal. Bisher gilt das Verschleierungsverbot nur bei Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen nach § 17a des Versammlungsgesetzes. (sdo/ac)